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<blockquote data-quote="GTfan" data-source="post: 416242" data-attributes="member: 9886"><p>moin, </p><p></p><p>das mit einer Erstzulassung ist in dem Fall recht irrelevant. </p><p>Das Fahrzeug hat sein Baujahr, wenn die EZ unbekannt ist wird in der Regel der Juni angenommen. </p><p></p><p>Für dich ist der 1.Absatz von der oben verlinkten Dekra-Seite wichtig:</p><p></p><p>Die Typgenehmigung ist in der Datenbank enthalten, da das Fahrzeug so auch am deutschen Markt verkauft wurde braucht es kein CoC-Papier.</p><p></p><p>Das Fahrzeug muss auch lediglich den Bestimmungen des Baujahres entsprechen, nicht den Aktuellen (z.B. Abgasbestimmungen). Dass dieses konkrete Fahrzeug noch nicht in Deutschland zugelassen war und sich auch keine Daten aus dem EG-Raum besorgen lassen hat eigentlich keine Relevanz, da es um die Typ-Musterzulassung geht. Diese entspricht dem auf einer ABE und in den Datenbanken der Prüf- und Zulassungsorganisationen hinterlegten Datum.</p><p></p><p>Du könntest nun also eine normale Hauptuntersuchung machen, mit der Bescheinigung davon zur Zulassungsstelle gehen und dir für den Typ passende Papiere ausstellen lassen, gleich im Rahmen einer Neuzulassung. Mit dem Kaufvertrag kannst du nachweisen, dass das Fahrzeug dein Eigentum ist.</p><p></p><p>Insgesamt sollte sich deine Zulassung nicht weiter von der Zulassung eines Fahrzeugs unterscheiden, das 20 oder mehr Jahre bei dir in der Ecke stand und nun ohne alte Papiere wieder zugelassen werden soll.</p><p>Dies kann auch die Dekra machen. Die Papiere stellt letztlich die Zulassungsbehörde aus.</p><p></p><p>So die Theorie, wenn alle Ämter und Sachbearbeiter ihre Pflichten, Rechte und Möglichkeiten kennen und wahrnehmen.</p><p>Wie gesagt, alle nötigen Daten müssten eigentlich auch in der Datenbank der Zulassungsbehörde vorhanden sein. Jedoch ist es häufig einfacher, eine Kopie eines baugleichen Fahrzeugs vorzulegen, da der Rückgriff auf die Datenbank scheinbar sehr unbeliebt ist.</p><p></p><p>mfg</p><p>GTfan</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="GTfan, post: 416242, member: 9886"] moin, das mit einer Erstzulassung ist in dem Fall recht irrelevant. Das Fahrzeug hat sein Baujahr, wenn die EZ unbekannt ist wird in der Regel der Juni angenommen. Für dich ist der 1.Absatz von der oben verlinkten Dekra-Seite wichtig: Die Typgenehmigung ist in der Datenbank enthalten, da das Fahrzeug so auch am deutschen Markt verkauft wurde braucht es kein CoC-Papier. Das Fahrzeug muss auch lediglich den Bestimmungen des Baujahres entsprechen, nicht den Aktuellen (z.B. Abgasbestimmungen). Dass dieses konkrete Fahrzeug noch nicht in Deutschland zugelassen war und sich auch keine Daten aus dem EG-Raum besorgen lassen hat eigentlich keine Relevanz, da es um die Typ-Musterzulassung geht. Diese entspricht dem auf einer ABE und in den Datenbanken der Prüf- und Zulassungsorganisationen hinterlegten Datum. Du könntest nun also eine normale Hauptuntersuchung machen, mit der Bescheinigung davon zur Zulassungsstelle gehen und dir für den Typ passende Papiere ausstellen lassen, gleich im Rahmen einer Neuzulassung. Mit dem Kaufvertrag kannst du nachweisen, dass das Fahrzeug dein Eigentum ist. Insgesamt sollte sich deine Zulassung nicht weiter von der Zulassung eines Fahrzeugs unterscheiden, das 20 oder mehr Jahre bei dir in der Ecke stand und nun ohne alte Papiere wieder zugelassen werden soll. Dies kann auch die Dekra machen. Die Papiere stellt letztlich die Zulassungsbehörde aus. So die Theorie, wenn alle Ämter und Sachbearbeiter ihre Pflichten, Rechte und Möglichkeiten kennen und wahrnehmen. Wie gesagt, alle nötigen Daten müssten eigentlich auch in der Datenbank der Zulassungsbehörde vorhanden sein. Jedoch ist es häufig einfacher, eine Kopie eines baugleichen Fahrzeugs vorzulegen, da der Rückgriff auf die Datenbank scheinbar sehr unbeliebt ist. mfg GTfan [/QUOTE]
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