Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Thema erstellen
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Medienkommentare
Neueste Aktivitäten
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Foren
Deutz Community
TÜV, Versicherung und Vorschriften
Zulassung eines alten Treckers
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="FahrM66Tfan" data-source="post: 591647" data-attributes="member: 34948"><p>Guten Tag,</p><p></p><p>Ein zulassungsfreies und nicht versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug bis 6km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit muss der Versicherung gemeldet werden, damit die über das Fahrzeug Bescheid wissen. Man bekommt dann eine schriftliche Bestätigung der Versicherung über die Mitversicherung eines zulassungsfreien Fahrzeuges. Nur mit dieser sowie einer Betriebserlaubnis, die gleichzeitig auch ein Gutachten ist, sollte man sich auf öffentlicher Strasse bewegen. Im Falle einer Polizei Kontrolle hat man dann alle notwendigen Unterlagen dabei und im Falle eines Unfalles zahlt die Haftpflichtversicherung. Diese zahlt sogar dann, wenn man mit der eigentlichen KFZ-Haftpflichtversicherung für ein zulassungs- und versicherungspflichtigem Kraftfahrzeug mit einer Zahlung im Rückstand ist. Wenn die Versicherung aber vorher nicht über das zulassungsfreie und nicht versicherungspflichtige KFZ in Kenntnis gesetzt wurde, zahlt diese nicht.</p><p></p><p>Ob der Brief mit der entsprechenden Eintragung eine Betriebserlaubnis mit Gutachten ersetzt ist fraglich. Im Normalfall hat den KFZ-Brief Niemand bei einer Fahrt dabei.</p><p></p><p>Würde ich mal abklären lassen.</p><p></p><p>Friedrich</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="FahrM66Tfan, post: 591647, member: 34948"] Guten Tag, Ein zulassungsfreies und nicht versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug bis 6km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit muss der Versicherung gemeldet werden, damit die über das Fahrzeug Bescheid wissen. Man bekommt dann eine schriftliche Bestätigung der Versicherung über die Mitversicherung eines zulassungsfreien Fahrzeuges. Nur mit dieser sowie einer Betriebserlaubnis, die gleichzeitig auch ein Gutachten ist, sollte man sich auf öffentlicher Strasse bewegen. Im Falle einer Polizei Kontrolle hat man dann alle notwendigen Unterlagen dabei und im Falle eines Unfalles zahlt die Haftpflichtversicherung. Diese zahlt sogar dann, wenn man mit der eigentlichen KFZ-Haftpflichtversicherung für ein zulassungs- und versicherungspflichtigem Kraftfahrzeug mit einer Zahlung im Rückstand ist. Wenn die Versicherung aber vorher nicht über das zulassungsfreie und nicht versicherungspflichtige KFZ in Kenntnis gesetzt wurde, zahlt diese nicht. Ob der Brief mit der entsprechenden Eintragung eine Betriebserlaubnis mit Gutachten ersetzt ist fraglich. Im Normalfall hat den KFZ-Brief Niemand bei einer Fahrt dabei. Würde ich mal abklären lassen. Friedrich [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Authentifizierung
Was ist das Gegenteil von 'kalt' und beginnt mit dem Buchstaben 'w'?
Antworten
Foren
Deutz Community
TÜV, Versicherung und Vorschriften
Zulassung eines alten Treckers
Oben