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Beitrag
<blockquote data-quote="GTfan" data-source="post: 517979" data-attributes="member: 9886"><p>Den örtlichen Prüfingenieur (TÜV, Dekra, KÜS) würde ich aber auch unbedingt fragen. Leider scheint nicht jeder die Rechtslage zu kennen. Denn mit dem "geht so, ist ja fest verbaut, muss nicht eingetragen werden" liegt er gründlich falsch!</p><p>Die Kugelköpfe haben in der Regel Typenschilder mit einer Prüfnummer. Die gilt ausschließlich für dieses Bauteil. Selbst manche Einschraub-Kugelköpfe für Ackerschienen haben eine Prüfnummer. Damit sind sie aber noch lange nicht grundsätzlich legal verwendbar, die Befestigung ist nämlich relevant.</p><p></p><p>Zugvorrichtungen müssen in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein und aus dokumentierten Bauteilen bestehen. Winkel- oder Flacheisen müssen beispielsweise gestempelt sein, um die Materialgüte direkt am Bauteil dokumentiert zu haben.</p><p></p><p>MfG</p><p>Fabian</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="GTfan, post: 517979, member: 9886"] Den örtlichen Prüfingenieur (TÜV, Dekra, KÜS) würde ich aber auch unbedingt fragen. Leider scheint nicht jeder die Rechtslage zu kennen. Denn mit dem "geht so, ist ja fest verbaut, muss nicht eingetragen werden" liegt er gründlich falsch! Die Kugelköpfe haben in der Regel Typenschilder mit einer Prüfnummer. Die gilt ausschließlich für dieses Bauteil. Selbst manche Einschraub-Kugelköpfe für Ackerschienen haben eine Prüfnummer. Damit sind sie aber noch lange nicht grundsätzlich legal verwendbar, die Befestigung ist nämlich relevant. Zugvorrichtungen müssen in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein und aus dokumentierten Bauteilen bestehen. Winkel- oder Flacheisen müssen beispielsweise gestempelt sein, um die Materialgüte direkt am Bauteil dokumentiert zu haben. MfG Fabian [/QUOTE]
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