Werner Peterlick
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Hallo,
hier im Forum wird gerade über Rundumleuchten diskutiert. Mein Wissensstand ist, dass man nicht einfach so eine Rundumleuchte an einem Kraftfahrzeug montieren darf, sondern eine Genehmigung der Strassenverkehrsbehörde dazu braucht. Ich hatte mal einen VW-Bus von der Telekom, da musste ich laut TÜV die Rundumleuchte entfernen. Andererseits habe ich in letzter Zeit moderne Schlepper gesehen, die eine Rundumleuchte offenbar serienmässig besitzen. Ist das nun umgesetztes EU-Recht? In Frankreich fahren Schlepper schon seit langem mit Rundumleuchten. Sieht doch albern aus, wenn ich an meinem 11er so eine Lichtorgel montieren muss
hier im Forum wird gerade über Rundumleuchten diskutiert. Mein Wissensstand ist, dass man nicht einfach so eine Rundumleuchte an einem Kraftfahrzeug montieren darf, sondern eine Genehmigung der Strassenverkehrsbehörde dazu braucht. Ich hatte mal einen VW-Bus von der Telekom, da musste ich laut TÜV die Rundumleuchte entfernen. Andererseits habe ich in letzter Zeit moderne Schlepper gesehen, die eine Rundumleuchte offenbar serienmässig besitzen. Ist das nun umgesetztes EU-Recht? In Frankreich fahren Schlepper schon seit langem mit Rundumleuchten. Sieht doch albern aus, wenn ich an meinem 11er so eine Lichtorgel montieren muss