? zu Rundumleuchten

Diskutiere ? zu Rundumleuchten im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo, hier im Forum wird gerade über Rundumleuchten diskutiert. Mein Wissensstand ist, dass man nicht einfach so eine Rundumleuchte an einem...
Werner Peterlick

Werner Peterlick

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Hallo,

hier im Forum wird gerade über Rundumleuchten diskutiert. Mein Wissensstand ist, dass man nicht einfach so eine Rundumleuchte an einem Kraftfahrzeug montieren darf, sondern eine Genehmigung der Strassenverkehrsbehörde dazu braucht. Ich hatte mal einen VW-Bus von der Telekom, da musste ich laut TÜV die Rundumleuchte entfernen. Andererseits habe ich in letzter Zeit moderne Schlepper gesehen, die eine Rundumleuchte offenbar serienmässig besitzen. Ist das nun umgesetztes EU-Recht? In Frankreich fahren Schlepper schon seit langem mit Rundumleuchten. Sieht doch albern aus, wenn ich an meinem 11er so eine Lichtorgel montieren muss
 
McCormick D-215

McCormick D-215

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So weit ich weiß, muss man die beim TÜV eintragen lassen.
 
100 06A

100 06A

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Ja, wenn du Pech hast motzt der TÜV.
ich hab eine aufsteckbare, mach ich nur drauf wenn ich sie brauche (Frontladerarbeiten oder rangieren). Das Problem ist, dass es Vorschriften gibt unterwelchen Bedigungen das Teil eingeschaltet werden darf, bzw. muss. Kann ja nicht jeder mit so einem Teil rumblinken, da ginge ja der besondere Warneffekt verloren. Die neuen Schlepper haben eine Serienmäßig, weil sie oft mit Überbreite unterwegs sind, da ist der Leuchteneinsatz vorschrift. Weiß ich nochvon meier BW Zeit, unsere LKW´s hatten auch überbreite.
Gruß Ruben
 
kohlemann

kohlemann

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Die Vorschriften sind auch scheinbar wieder von Bundesland zu Bundesland verschieden.Bei uns muß die Rundumkennleuchte genehmigt und in den Papieren eingetragen sein.Egal ob neuer oder alter Schlepper.
Gruß Ralf
 
Rüdiger

Rüdiger

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Moin, § 52 Abs. 4 StVZO erlaubt das Anbringen bei Fahrzeugen mit Übermaßen. Ausnahmen und Verfahrenreglung sind nach § 70 StVZO möglich. Die Vorraussetzungen werden durch die höhere Verwaltungsbehörde geregelt.

Also zur Zulassungsstelle / TÜV gehen und dort nachfragen. Weiterhin sind nur zugelassene Rundumleuchten erlaubt (Bauartgenehmigung usw.), also keine vom Jahrmarkt usw.

Gruß

Rüdiger
 
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Wildschwien

Wildschwien

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Ein bekannter Bauer meinte mal zu mir, dass das nicht so ganz rechtens wäre, mit der Rundumleuchte auf seinem Case, aber dass die Leute ihn dadurch viel besser wahrnehmen und beachten. Manche Leute scheinen die Geschwindigkeit moderner Trecker zu unterschätzen!
 
C

Christian...

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Ich hab eine Rundumleuchte dran und die Diskussion wahrscheinlich ausgelöst 8)

Grundsätzlich darf man die Leuchte nicht einfach so draufmachen ... die muss eingetragen/genehmigt etc. werden.

Aber ich finde es einfach sicherer, wenn man zum Treffen über Hauptstrassen fährt, auf denen die Autos mit über 100 fahren, sich als Verkehrshindernis bemerkbar machen kann ;) (ich kenne mich als Autofahrer *g*)
 
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