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Beitrag
<blockquote data-quote="pelikan" data-source="post: 54134" data-attributes="member: 2232"><p>Hallo,</p><p></p><p>auch wenn das hier nicht ganz passt:</p><p></p><p>Ich habe erst vor einigen Wochen bei einem meiner Oldtimer eine Neuabnahme mit HU etc. durchführen lassen, und zwar von </p><p>der KÜS.</p><p></p><p>Auf meine Frage hin, ob der denn eigentlich überhaupt einen</p><p>Warnblinker bräuchte, bekam ich als Antwort: Nein.</p><p></p><p>Wenn das Fahrzeug als Oldtimer (meiner ist Baujahr 1955) mit</p><p>Oldtimer-Gutachten abgenommen wird, braucht er nicht mal </p><p>einen Blinker.</p><p>Es genügt der Zustand, wie er damals ausgeliefert wurde.</p><p></p><p>Man kann zwar freiwillig mehr einbauen, nur nicht weniger.</p><p></p><p>Dein D 40 ist Baujahr 1962.</p><p>Damals gab es noch keine Vorschrift wegen Warnblinker und deiner</p><p>benötigt demnach auch keinen.</p><p></p><p>Was ich nicht genau weiß, ist, ob es ein Unterschied zwischen</p><p>normalem oder Oldtimer-Gutachten gibt.</p><p></p><p>Ich habe jedenfalls mit dem Gutachten von der KüS (auch ohne </p><p>Warnblinker) meinen Schlepper zugelassen bekommen, obwohl</p><p>hier und da immer behauptet wird, dass dieses das Monopol vom</p><p>TÜV ist, und alles andere nicht anerkant wird.</p><p></p><p>Gruß</p><p>Pelikan</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="pelikan, post: 54134, member: 2232"] Hallo, auch wenn das hier nicht ganz passt: Ich habe erst vor einigen Wochen bei einem meiner Oldtimer eine Neuabnahme mit HU etc. durchführen lassen, und zwar von der KÜS. Auf meine Frage hin, ob der denn eigentlich überhaupt einen Warnblinker bräuchte, bekam ich als Antwort: Nein. Wenn das Fahrzeug als Oldtimer (meiner ist Baujahr 1955) mit Oldtimer-Gutachten abgenommen wird, braucht er nicht mal einen Blinker. Es genügt der Zustand, wie er damals ausgeliefert wurde. Man kann zwar freiwillig mehr einbauen, nur nicht weniger. Dein D 40 ist Baujahr 1962. Damals gab es noch keine Vorschrift wegen Warnblinker und deiner benötigt demnach auch keinen. Was ich nicht genau weiß, ist, ob es ein Unterschied zwischen normalem oder Oldtimer-Gutachten gibt. Ich habe jedenfalls mit dem Gutachten von der KüS (auch ohne Warnblinker) meinen Schlepper zugelassen bekommen, obwohl hier und da immer behauptet wird, dass dieses das Monopol vom TÜV ist, und alles andere nicht anerkant wird. Gruß Pelikan [/QUOTE]
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