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<blockquote data-quote="514er Häns" data-source="post: 503674" data-attributes="member: 1571"><p>[ATTACH]142197[/ATTACH]</p><p></p><p>Hallo in die Runde ,</p><p>es ist richtig , aus dem Ackerschlepper ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine geworden. Lt. § 18StVZO Abs. 2 :Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen , mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leistung von Arbeit ,nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind) ,die zu einer vom Bundesverkehrsministerium bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören. Abs. 5 :Land und forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3 t .............</p><p>ich spare mir dadurch die Zulassung und Tüv, versichert ist er über die Betriebshaftpflicht .</p><p></p><p>MfG</p><p></p><p>H.-A.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="514er Häns, post: 503674, member: 1571"] [ATTACH]142197._xfImport[/ATTACH] Hallo in die Runde , es ist richtig , aus dem Ackerschlepper ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine geworden. Lt. § 18StVZO Abs. 2 :Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen , mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leistung von Arbeit ,nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind) ,die zu einer vom Bundesverkehrsministerium bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören. Abs. 5 :Land und forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3 t ............. ich spare mir dadurch die Zulassung und Tüv, versichert ist er über die Betriebshaftpflicht . MfG H.-A. [/QUOTE]
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Wenn es draußen regnet, was ist dann eine sinnvolle Sache, die man mitnehmen sollte, bevor man das Haus verlässt?
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