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<blockquote data-quote="buddyholly" data-source="post: 518608" data-attributes="member: 16399"><p>Guten Morgen in die Runde,</p><p></p><p>unsre Ordnungshüter haben aktuell das Thema "Folgekennzeichen und Geschwindigkeitskennzeichnung an landwirtschaftlichen Anhängern" neu für sich entdeckt.</p><p></p><p>Das nur "ordentliche" gedruckte Kennzeichen gültig sind ist klar. Und das ein zulassungsfreier Anhänger nur mit 25 km/h gezogen werden darf auch. Eine Arbeitsmaschine hingegen mit 40 km/h.</p><p>Und genau da meine Frage:</p><p>Ich habe eine abnehmbare Beleuchtungsgarnitur, die ich wahlweise am Kipper oder auch am Ballenwickler verwenden will. Kipper = 25 km/h, Wickler = 40 km/h.</p><p>Darf ich beide Geschwindigkeiten an meiner Beleuchtung anbringen, und es gilt das, was grad dranhängt? Oder muss das eindeutig sein?</p><p>Bei manchen LkW sieht man ja auch diverse Geschwindigkeitsschilder von 50 - 100 km/h angebracht, wo ich mich auch immer frage wofür das gut sein soll.</p><p></p><p>Weiß jemand wie die Gesetzeslage hierzu ist?</p><p></p><p>Die greifen ganz schön durch. Wer mit ohne zulässigem Folgekennzeichen (handgeschrieben reicht nicht!!) oder 25 km/h Schild unterwegs ist, wird sofort stillgelegt, darf die Fahrt nicht fortsetzen bis er regelkonform ist. Und das ist kein Kavaliersdelikt, Gerüchte von 100€ Strafe und 3 Punkten machen die Runde <img src="/styles/deutz/smilies/crying.png" class="smilie" loading="lazy" alt=";(" title="crying ;(" data-shortname=";(" /> </p><p>Blind gewordene Kennzeichen nachmalen gilt als Urkundenfälschung.</p><p></p><p>Trotzdem schöne Grüße,</p><p>Holger</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="buddyholly, post: 518608, member: 16399"] Guten Morgen in die Runde, unsre Ordnungshüter haben aktuell das Thema "Folgekennzeichen und Geschwindigkeitskennzeichnung an landwirtschaftlichen Anhängern" neu für sich entdeckt. Das nur "ordentliche" gedruckte Kennzeichen gültig sind ist klar. Und das ein zulassungsfreier Anhänger nur mit 25 km/h gezogen werden darf auch. Eine Arbeitsmaschine hingegen mit 40 km/h. Und genau da meine Frage: Ich habe eine abnehmbare Beleuchtungsgarnitur, die ich wahlweise am Kipper oder auch am Ballenwickler verwenden will. Kipper = 25 km/h, Wickler = 40 km/h. Darf ich beide Geschwindigkeiten an meiner Beleuchtung anbringen, und es gilt das, was grad dranhängt? Oder muss das eindeutig sein? Bei manchen LkW sieht man ja auch diverse Geschwindigkeitsschilder von 50 - 100 km/h angebracht, wo ich mich auch immer frage wofür das gut sein soll. Weiß jemand wie die Gesetzeslage hierzu ist? Die greifen ganz schön durch. Wer mit ohne zulässigem Folgekennzeichen (handgeschrieben reicht nicht!!) oder 25 km/h Schild unterwegs ist, wird sofort stillgelegt, darf die Fahrt nicht fortsetzen bis er regelkonform ist. Und das ist kein Kavaliersdelikt, Gerüchte von 100€ Strafe und 3 Punkten machen die Runde ;( Blind gewordene Kennzeichen nachmalen gilt als Urkundenfälschung. Trotzdem schöne Grüße, Holger [/QUOTE]
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