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Beitrag
<blockquote data-quote="Kobold 514" data-source="post: 41231" data-attributes="member: 2006"><p>Hallo,</p><p></p><p>über das Thema Oldtimer-Schlepper und Bügel ist schon viel geschrieben worden. Das beste, was ich je zu diesem Thema gelesen habe, war der Bericht von Jürgen Svensson im Jahrbuch Traktoren 2003. Leider wird dort die Betriebssicherheitsverordnung mit keinem Wort erwähnt - vermutlich war sie noch nicht veröffentlicht, als der Artikel entstand.</p><p></p><p>Früher war alles klar geregelt: Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft schrieb ihren Mitgliedern einen Bügel oder Käfig vor - wer dort nicht versichert war, brauchte sich darum nicht zu kümmern. Bei der regelmäßigen Prüfung von Fahrzeugen durch TÜV/Dekra etc. hat das noch nie interessiert.</p><p></p><p>Im September 2002 hat unsere Bundesregierung die Betriebssicherheitsverordnung veröffentlicht. Als staatliches Recht steht sie über den Unfallverhütungsvorschriften und setzt diese zum Teil außer Kraft. Leider folgt sie der Systematik von EG-Richlichen und gibt nur Schutzziele vor, ohne konkrete Handlungsanweisungen.</p><p>Im Kapitel 3.1 (Mindestvorschriften für mobile Arbeitsmittel, die selbstfahrend oder nicht selbstfahrend sind) steht: </p><p>"Für mitfahrende Beschäftigte sind unter Berücksichtigung der bestimmungsgemäßen Verwendung die Gefährdungen aus einem Überrollen oder Kippen des Arbeitsmittels zu begrenzen, und zwar durch</p><p>- eine Einrichtung, die verhindert, dass das Arbeitsmittel um mehr als eine Vierteldrehung kippt,</p><p>- ...</p><p>- eine andere Einrichtung mit gleicher Schutzwirkung."</p><p>Wie so eine Einrichtung aussieht, ist dabei völlig freigestellt (man könnte z.B. seitliche Ausleger mit Stützrädern montieren), wichtig ist nur: Sie muss geeignet und wirksam sein sowie dem Stand der Technik entsprechen.</p><p>Was ist geeignet und wirksam? Zweifellos die alten Bügel von Fritzmeier oder Binger Seilzug, weil hundertfach geprüft. Ebenfalls selbstgebaute nach den Regeln aus dem Jahrbuch 2003 (hervorragende Beispiele und Tabellen!).</p><p>Was ist der Stand der Technik? Das, was alle machen, weil es sich bewährt hat. Wenn seit 40 Jahren alte Schlepper mit Bügeln nachgerüstet und neue nur noch mit Käfig oder Kabine ausgeliefert werden, ist das zweifellos Stand der Technik und somit verbindlich.</p><p></p><p>Jetzt könnte man sagen, die BetrSichV richtet sich an Unternehmer und dient dem Schutz von Beschäftigten - ein Privatmann braucht sich nicht daran zu stören. Dabei ist zu beachten: Wer mit grüner Nummer fährt, ist Unternehmer (sonst hätte er keine), und wer mit seinem alten Schätzchen einem befreundeten Bauern bei der Ernte hilft, ist auch mit im Boot.</p><p>Wer nach eingehender Prüfung zum Schluss kommt, das sein Traktor nicht kippen kann, weil er nur bei schönem Wetter auf festen Straßen bewegt wird, braucht auch keinen Bügel. Bis der Traktor doch mal kippt - dann ist der Beweis erbracht, dass die Gefährdung besteht und Schutzmaßnahmen erforderlich gewesen wären!</p><p>Möglicherweise wird eine private Unfallversicherung ihre Leistung kürzen, wenn feststeht, dass mit Bügel die Unfallfolgen geringer gewesen wären! Und was es für seine Wittwe bedeutet, wenn die Lebensversicherung aus diesem Grund nicht zahlt, mag Jeder selbst ausrechnen.</p><p></p><p>Entschuldigt bitte den langen Beitrag, aber kürzer kann ich das nicht sagen. Und legt nicht jedes Wort auf die Goldwaage - ich bin Maschinenbauer, kein Jurist.</p><p></p><p>Gruß Reinhard</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Kobold 514, post: 41231, member: 2006"] Hallo, über das Thema Oldtimer-Schlepper und Bügel ist schon viel geschrieben worden. Das beste, was ich je zu diesem Thema gelesen habe, war der Bericht von Jürgen Svensson im Jahrbuch Traktoren 2003. Leider wird dort die Betriebssicherheitsverordnung mit keinem Wort erwähnt - vermutlich war sie noch nicht veröffentlicht, als der Artikel entstand. Früher war alles klar geregelt: Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft schrieb ihren Mitgliedern einen Bügel oder Käfig vor - wer dort nicht versichert war, brauchte sich darum nicht zu kümmern. Bei der regelmäßigen Prüfung von Fahrzeugen durch TÜV/Dekra etc. hat das noch nie interessiert. Im September 2002 hat unsere Bundesregierung die Betriebssicherheitsverordnung veröffentlicht. Als staatliches Recht steht sie über den Unfallverhütungsvorschriften und setzt diese zum Teil außer Kraft. Leider folgt sie der Systematik von EG-Richlichen und gibt nur Schutzziele vor, ohne konkrete Handlungsanweisungen. Im Kapitel 3.1 (Mindestvorschriften für mobile Arbeitsmittel, die selbstfahrend oder nicht selbstfahrend sind) steht: "Für mitfahrende Beschäftigte sind unter Berücksichtigung der bestimmungsgemäßen Verwendung die Gefährdungen aus einem Überrollen oder Kippen des Arbeitsmittels zu begrenzen, und zwar durch - eine Einrichtung, die verhindert, dass das Arbeitsmittel um mehr als eine Vierteldrehung kippt, - ... - eine andere Einrichtung mit gleicher Schutzwirkung." Wie so eine Einrichtung aussieht, ist dabei völlig freigestellt (man könnte z.B. seitliche Ausleger mit Stützrädern montieren), wichtig ist nur: Sie muss geeignet und wirksam sein sowie dem Stand der Technik entsprechen. Was ist geeignet und wirksam? Zweifellos die alten Bügel von Fritzmeier oder Binger Seilzug, weil hundertfach geprüft. Ebenfalls selbstgebaute nach den Regeln aus dem Jahrbuch 2003 (hervorragende Beispiele und Tabellen!). Was ist der Stand der Technik? Das, was alle machen, weil es sich bewährt hat. Wenn seit 40 Jahren alte Schlepper mit Bügeln nachgerüstet und neue nur noch mit Käfig oder Kabine ausgeliefert werden, ist das zweifellos Stand der Technik und somit verbindlich. Jetzt könnte man sagen, die BetrSichV richtet sich an Unternehmer und dient dem Schutz von Beschäftigten - ein Privatmann braucht sich nicht daran zu stören. Dabei ist zu beachten: Wer mit grüner Nummer fährt, ist Unternehmer (sonst hätte er keine), und wer mit seinem alten Schätzchen einem befreundeten Bauern bei der Ernte hilft, ist auch mit im Boot. Wer nach eingehender Prüfung zum Schluss kommt, das sein Traktor nicht kippen kann, weil er nur bei schönem Wetter auf festen Straßen bewegt wird, braucht auch keinen Bügel. Bis der Traktor doch mal kippt - dann ist der Beweis erbracht, dass die Gefährdung besteht und Schutzmaßnahmen erforderlich gewesen wären! Möglicherweise wird eine private Unfallversicherung ihre Leistung kürzen, wenn feststeht, dass mit Bügel die Unfallfolgen geringer gewesen wären! Und was es für seine Wittwe bedeutet, wenn die Lebensversicherung aus diesem Grund nicht zahlt, mag Jeder selbst ausrechnen. Entschuldigt bitte den langen Beitrag, aber kürzer kann ich das nicht sagen. Und legt nicht jedes Wort auf die Goldwaage - ich bin Maschinenbauer, kein Jurist. Gruß Reinhard [/QUOTE]
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