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<blockquote data-quote="uli0601" data-source="post: 320973" data-attributes="member: 5373"><p>Hallo,</p><p></p><p>dieser §10 Abs. 4 bezeiht sich aber doch recht eindeutig auf die Fahrten mit "ungestempelten" Kennzeichen...dies liegt hier in keiner Weise vor. Es handelt sich hier eindeutig um einen zugelassenen Schlepper welcher bereits gestempelte Kennzeichen hat. Dieser §10 Abs.4 trifft hier, meiner Ansicht nach, nicht zu.</p><p></p><p>Im vorliegenden Falle wird mit einer weit überzogenen Prüfplakette gefahren.</p><p></p><p>Ich würde mir da vorher eine Art "Freigabe", für diese Fahrt, einholen z.B. am Landratsamt oder evtl. bei der zuständigen Polizei.</p><p></p><p>Gruß Uli</p><p></p><p>P.S. <a href="http://www.helpster.de/tuev-ueberzogen-was-tun_9458" target="_blank">http://www.helpster.de/tuev-ueberzogen-was-tun_9458</a></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="uli0601, post: 320973, member: 5373"] Hallo, dieser §10 Abs. 4 bezeiht sich aber doch recht eindeutig auf die Fahrten mit "ungestempelten" Kennzeichen...dies liegt hier in keiner Weise vor. Es handelt sich hier eindeutig um einen zugelassenen Schlepper welcher bereits gestempelte Kennzeichen hat. Dieser §10 Abs.4 trifft hier, meiner Ansicht nach, nicht zu. Im vorliegenden Falle wird mit einer weit überzogenen Prüfplakette gefahren. Ich würde mir da vorher eine Art "Freigabe", für diese Fahrt, einholen z.B. am Landratsamt oder evtl. bei der zuständigen Polizei. Gruß Uli P.S. [URL]http://www.helpster.de/tuev-ueberzogen-was-tun_9458[/URL] [/QUOTE]
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