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Beitrag
<blockquote data-quote="Pille06" data-source="post: 120416" data-attributes="member: 691"><p>Hallo PM,</p><p></p><p>schwere wie Du vorschlägst kann man es sich wohl nicht machen!</p><p></p><p>Ich denke Martin spricht hier , wenn er sagt:</p><p><strong>Bei der am Trecker angebauten AHK handelt es sich nicht um einen</strong></p><p><strong>Eigenbau, sondern wohl um die original Deutz-AHK.</strong></p><p> <strong></strong></p><p>von dem Zugmaul und nicht von einem Kugelkopf der benötigt wird um z.B. einen PKW-Anhänger anzukuppeln.</p><p></p><p>Im Übrigen ist es so PM, die Eintragung eines Kugelkopfs an der Ackerschiene oder am Zugpendel und dessen Voraussetzungen dazu sind nicht bei jedem Prüfer dieselben, dies wurde aber schon des Öfteren hier im Forum besprochen.</p><p></p><p></p><p>Martin,</p><p></p><p>ich würde den Schlepper soweit TÜV vorbereiten und dann in einer Reparaturwerkstatt für Landmaschinen vorstellig werden, das Zugmaul muss den Vorschriften entsprechen, wenn dem so ist sollte das Zugmaul kein Hinderungsgrund für die Zulassung sein.</p><p></p><p>Mfg</p><p></p><p>Pille</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Pille06, post: 120416, member: 691"] Hallo PM, schwere wie Du vorschlägst kann man es sich wohl nicht machen! Ich denke Martin spricht hier , wenn er sagt: [B]Bei der am Trecker angebauten AHK handelt es sich nicht um einen Eigenbau, sondern wohl um die original Deutz-AHK. [/B] von dem Zugmaul und nicht von einem Kugelkopf der benötigt wird um z.B. einen PKW-Anhänger anzukuppeln. Im Übrigen ist es so PM, die Eintragung eines Kugelkopfs an der Ackerschiene oder am Zugpendel und dessen Voraussetzungen dazu sind nicht bei jedem Prüfer dieselben, dies wurde aber schon des Öfteren hier im Forum besprochen. Martin, ich würde den Schlepper soweit TÜV vorbereiten und dann in einer Reparaturwerkstatt für Landmaschinen vorstellig werden, das Zugmaul muss den Vorschriften entsprechen, wenn dem so ist sollte das Zugmaul kein Hinderungsgrund für die Zulassung sein. Mfg Pille [/QUOTE]
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