Traktor zerreißt bei Verkehrsunfall in zwei

Diskutiere Traktor zerreißt bei Verkehrsunfall in zwei im Forum Aktuelles im Bereich Allgemeines - Traktor zerreißt bei Verkehrsunfall in zwei Teile Bei einem Auffahrunfall in Rhede ist am Samstagnachmittag ein Traktor in zwei Teile gebrochen...
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passat2096

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Traktor zerreißt bei Verkehrsunfall in zwei Teile

Bei einem Auffahrunfall in Rhede ist am Samstagnachmittag ein Traktor in zwei
Teile gebrochen. Der 64 Jahre alte Traktorfahrer wurde dabei schwer verletzt, teilte die Polizei Borken am Sonntag mit.
Die 33-jährige Unfallverursacherin erlitt leichte Verletztungen.
Die Polizei fand in ihrem Wagen sechs Gramm Marihuana, einen Joint .
Der Traktor hatte leider keinen gültigen Tüv.
http://www.wn.de/Muensterland/Poliz...or-zerreisst-bei-Verkehrsunfall-in-zwei-Teile

So dumm kann es kommen.
 
D_4006

D_4006

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Schlimm, was immer so passiert. Ich hoffe dass die betroffenden Personen auf dem Weg der Besserung sind. Was mich an dieser Berichterstattung stört ist, dass der abgelaufene TÜV so in den Vordergrund gerückt wird. Denn das auseinanderbrechen des Schleppers hat mit der HU ja nun nicht wirklich viel zu tun.

Gruß
Maximilian
 
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masabuana

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Genau das wird bei der Auseinandersetzung mit der Versicherung aber zum Knackpunkt werden...denn da der TÜV abgelaufen war hätte der Schlepper nix im Verkehr zu suchen gehabt....somit wäre der Unfall gar nicht passiert.... Wenn er Pech hat bleibt er auf seinem Schaden zum Großteil sitzen...

Mfg
 
-Jan-

-Jan-

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masabuana schrieb:
Genau das wird bei der Auseinandersetzung mit der Versicherung aber zum Knackpunkt werden...denn da der TÜV abgelaufen war hätte der Schlepper nix im Verkehr zu suchen gehabt....somit wäre der Unfall gar nicht passiert.... Wenn er Pech hat bleibt er auf seinem Schaden zum Großteil sitzen...
Um seitens der Versicherung gegenüber dem Schlepperfahrer einen Schadenersatzanspruch durchsetzen zu können, müsste der Unfallhergang diesem eine mit der abgelaufenen HU in Zusammenhang stehende Schuld bzw. Mitschuld beimessen. Das kann ich aus dem Artikel aber nicht herauslesen. Bleibt der Schlepperfahrer somit nach allen Erkenntnissen schuldfrei, kann es u.U. zu einem Bußgeld aufgrund der abgelaufenen HU kommen, nicht jedoch zu einem Schadenersatzanspruch der Versicherung.

Gruß
Jan
 
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masabuana

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-Jan- schrieb:
nicht jedoch zu einem Schadenersatzanspruch der Versicherung.

Gruß
Jan

Hab ich auch nicht behauptet...kann aber sein das die Versicherung nicht in vollem Umfang haftet...
An ihn werden keine Schadenersatzansprüche gerichtet (vermutlich=) aber er wird auf einem Teil seines Schadens sitzen bleiben...

Sofern du nicht zufällig Richter beim zuständigen Verkehrsgericht bist glaube denke ich dass es irgendwo zwischen unseren beiden Meinungen rauskommt...

MfG
 
DeutzDavid

DeutzDavid

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Hoffentlich gehts dem Traktorfahrer bald wieder besser.
Bei HU wird bei Traktoren gewöhnlich nur Beleuchtung, Bremsen, Abgasentwicklung und Lenkung kontrolliert, nicht aber der Unterboden wie beim Auto, dass sollte hier mal klargestellt werden, der Unfall hat nichts mit fehlender HU zu tun.

Und im übrigen habe ich für Drogen überhaupt kein Verständniss, sieht man ja wieder was passieren kann. Hoffentlich wird das nie legalisiert, man sieht ja was bei rauskommt wenn man (vermutlich) was genommen hat und dann noch Auto fährt. Finde auch gut das der Besitz unter Strafe steht.
So ein Unfall ist nicht zu unterschätzen, hätte sich der Traktorfahrer irgentwo verklemmt (z.B. mit dem Fuß unter dem Bremspedal), so hätte er noch viel schlimmer Verletzungen erleiden können.

Gruß David
 
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-Jan-

-Jan-

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masabuana schrieb:
Hab ich auch nicht behauptet...kann aber sein das die Versicherung nicht in vollem Umfang haftet...
8o
Der Versicherer ist grundsätzlich im ersten Schritt zur Schadenregulierung verpflichtet, kann sich jedoch bei entsprechendem Verschulden sowohl an der Gegenpartei als auch am Versicherten selbst schadlos halten bzw. eben entsprechenden Ersatz verlangen. Das ist das, was Du unter "er wird auf einem Teil seines Schadens sitzen bleiben..." zusammenfasst. Und diesbezüglich sage ich Dir, dass hierzu ein Verschulden vorliegen muss, welches ich so ohne weiteres nicht erkennen kann und wozu eine abgelaufene HU per se auch nicht zählt, sofern diese nicht unmittelbaren Einfluss auf das Schadenereignis hatte.

Gruß
Jan
 
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uli0601

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Hallo

die abgelaufene HU wird hier keine Rolle spielen. Die Fahrerin des PKW hat ja ausgesagt das der Schlepper wegen der tiefstehenden Sonne übersehen wurde und nicht z.B. wegen z.B. eines nicht gesetzten Blinkers (weil die z.B. nicht funktioniert hätten was ja im nachhinein überprüft werden könnte) o.ä. Aber selbst bei gültiger Plakette ist der Fahrer eines Fahrzeuges immer für den verkehrsicheren Zustand seines Fahrzeuges verantwortlich!

Anders sähe es aus wenn man mit so einem Schlepper selbst einen Unfall verursacht und z.B. nachweislich, nichtfunktionierende Bremsen zum Unfall geführt hätten. Zahlen muß die "Haftpflicht" jedoch immer kann sich aber Geld zurückholen. (Es gibt evtl. aber Fälle bei groben Vorsatz o.ä. wo es richtig eng wird, das steht in den Versicherungsbedingungen drin.)

@Wernerk..wahnsinnig wird der A3 Fahrer nicht gewesen sein. Tatsache ist jedoch das oft übersehen wird das die Physik nicht überlistet werden kann, mit keinen der oft vorhandenen Hilfseinrichtungen, ABS ESP etc..und deshalb auch oft zu schnell gefahren wird...was dann u.a. solche schlimme Folgen hat.

Gruß Uli
 
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DeutzDavid

DeutzDavid

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Ende der 80er hatte mein Opa mit seinem damaligen 5006 einen Unfall beim Rangieren im Hof. Vor unserem Hof liegt eine viel befahrene Straße, und um mit dem Anhänger rückwarts in die Scheuene zu Rangieren müssen wir meistens vorwärts bis an den Geweweg fahren, damit der Anhänger gerade steht. Er war etwas zu weit herausgefahren, sodass der Frontgewichteträger und das linke Vorderrad ein Stück ( vlt. 30cm) auf die Straße herrauschauten. Ein Autofahrer fuhr viel zu schnell die Straße entlang und hat den Deutz dann an den Stellen erwischt. Am Deutz waren nur ein paar Kratzer, das Auto war aber kurz und klein. Dem Fahrer, den Insassen und meinem Opa ist nichts passiert. Das Ende vom Lied war das wir die alleinige Schuld hatten, weil wir kein Warndreieck ?( ?( aufgestellt haben das wir am rangieren sind. Trotz der überhöhten Geschwindigkeit des Autos wurden wir als Alleinschuldige ermittelt.
Kann mir vorstellen das man auch Teilschuld bekommt wenn der TÜV abgelaufen ist und so die Versicherung nichts zahlt.
 
-Jan-

-Jan-

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DeutzDavid schrieb:
Kann mir vorstellen das man auch Teilschuld bekommt wenn der TÜV abgelaufen ist und so die Versicherung nichts zahlt.

Dein Beispiel ist gut geeignet, die beiden Unterschiede aufzuzeigen (auch wenn dies vielleicht doch ein bisschen den Thread sprengt ;) :(

Opa fährt in eine Vorfahrtstraße ein. Jedem, der dies tut, wird von Seiten des Gesetzgebers eine erhöhte Sorgfaltspflicht auferlegt; Vorfahrt hat ja derjenige, der schon auf der Vorfahrtstraße fährt. Nun kommt es zu einem Unfall. Opa hat diesen verursacht und die volle Schuld bekommen. Die vermeintlich zu hohe Geschwindigkeit des Autos mag verärgern, war aber offenbar nicht nachweislich - oder für den Unfallhergang ohne Belang. Die volle Schuld bekam er vermutlich in diesem speziellen Fall (er rangierte, wendete) deswegen, weil er kein Warndreieck hierzu aufstellte. Hätte er dies getan, hätte auch dem Autofahrer eine Teilschuld gegeben werden können, da er die Warnsignale nicht beachtete.

Wäre Opa nun mit abgelaufener HU über die Straße gefahren und es wäre zu einem Unfall gekommen wie dem hier geschilderten, wäre er also vollumfänglich schuldlos daran gewesen, so wäre die abgelaufene HU -anders als das nicht aufgestellte Warndreieck- für den Unfallhergang ohne Belang, will heißen, der Unfall hätte auch mit gültiger HU nicht verhindert werden können. Somit bleibt der Versicherung kaum die Möglichkeit, Opa hinterher schadenersatzpflichtig zu machen.

Dass sowohl ein nicht aufgestellte Warndreieck als auch eine abgelaufene HU zu einem Bußgeld führen können, ist davon unabhängig zu sehen. Dies erledigt dann die Staatsmacht schon... ;)

Gruß
Jan
 
Homer Jay

Homer Jay

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Hallo mein Versicherungsonkel sagt zu sowas aus Berufserfahrung folgendes:
Regel No. 1 Die Versicherung des Unfallverursachers muss immer den Schaden des Verunfallten zahlen.
Regel No. 2 Eine gültige HU - Plakette sagt nichts über die Verkehrssicherheit zum Zeitpunkt eines Unfalls aus, für die Verkehrssicherheit ist vor jedem Fahrtantritt der Fahrer verantwortlich.
Regel No. 3 Das fehlen einer gültigen HU - Plakette sagt nichts über die Verkehrssicherheit zum Zeitpunkt eines Unfalls aus, dafür ist der Fahrer und der Halter verantwortlich. (Ordnungswidrigkeit => Bußgeld und Punkte) Gleichwohl lässt das fehlen einer gültigen HU berechtigte Zweifel an der Verkehrssicherheit entstehen.
Regel No. 4 Bestehen berechtigte Zweifel an der Verkehrssicherheit der Unfallfahrzeuge und könnten technische Mängel den Unfall verursacht oder begünstigt haben, wird dies über Gutachten geklärt.
Regel No. 5 Stellt der Gutachter technische Unzulänglichkeiten am verunfallten Fahrzeug fest, welche die Entstehung des Unfalls begünstigen, und nur dann erhält der Verunfallte eine Teilschuld.
Regel No. 6 Stellt der Gutachter technische Mängel am verunfallten Fahrzeug fest, welche zwangsläufig zum Unfall führten, wird der Verunfallte zum Unfallverursacher.

Da die Fahrerin angegeben hat, sie wäre von der Sonne geblendet worden, ist sie Unfallverursacher aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit. Der Unfall wäre auch nicht vermieden worden, wenn der Schlepper TÜV gehabt hätte, alleine deswegen schon völlig irrelevant. Angenommen Blinker und Bremslicht sind defekt gewesen, was man dem Artikel aber nicht entnehmen kann, wird über ein Gutachten geklärt, ob dadurch der Unfall begünstigt wurde. Ob dann das Ergebnis des Gutachtens zur Teilschuld führt, darüber kann man nur spekulieren. Möglicherweise war der Schlepper verkehrstechnisch auch in Ordnung, dann muss die Versicherung der Frau den Schaden allein bezahlen. Bußgeld und möglicherweise auch Punkte kommen auf den Fahrer/Halter des Schleppers zu, aber das steht mit dem Unfall in keinem Zusammenhang.

Ist also genau so, wie Jan und Uli es beschrieben haben.
Gruß
Jürgen
 
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masabuana

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Chapeau! Meine juristische Karriere sollte ich evtl. Nochmal überdenken... :D
 
Homer Jay

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masabuana schrieb:
Chapeau! Meine juristische Karriere sollte ich evtl. Nochmal überdenken... :D

Nö, warum? Als Staatsanwalt wärste doch Klasse, hättest immer genug Leute auf Deinem Zettel. :D Du hast Deine Vermutungen ja auch nicht in Beton gegossen und für alle als verbindlich erklärt. Außerdem entspricht dem was Du geschrieben hast, ja auch dem Rechts- und Gerechtigkeitsempfinden von vielen Mitmenschen. Mit Deiner geäußerten Meinung stehst Du sicher nicht alleine dar, ich verstehen Dich da schon.
Gruß
Jürgen
 
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hinnerk

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@madin4:

Moin! Um was für einen Schlepper handelte es sich bei dem Unfall? AT M oder TTV? Wenn letzteres, ists wieder ein gefundenes Fressen für die Berufsgenossenschaften....

Gruß
Hinnerk
 
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niedersasse

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madin4 schrieb:
bei uns ist da auch was passiert
Ich war dort sogar der 1. an der Unfallstelle!!
......

Hallo,

solltest Du der 45-jährige Fahrer sein?
Ansonsten bist Du im besten Fall der 2. an der Unfallstelle.... :D :D

Nix für ungut

Grüße

Richard
 
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uli0601

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Hallo,

@Hinnerik....meinst du das da..



Gruß Uli
 

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Kuchi94

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DeutzDavid schrieb:
... Frontgewichteträger und das linke Vorderrad ein Stück ( vlt. 30cm) auf die Straße herrauschauten. Ein Autofahrer fuhr viel zu schnell die Straße entlang und hat den Deutz dann an den Stellen erwischt. Am Deutz waren nur ein paar Kratzer, das Auto war aber kurz und klein...

Frag bei deinen Opa nochmals nach, wen man mal Bilder sieht wo ein Schlepper in Blockbauweiße an der Vorderachse getroffen wurde, ist der Schlepper meist der Vorderachse beraubt oder sogar gezweiteilt.

Bei allen respekt gegenüber deinen Opa die "paar Kratzer" nehme ich ihn nicht ab.

Gruß
 
DeutzDavid

DeutzDavid

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Hallo Kuchi,
der 5006 hat kaum Schäden abbekommen, außer ein paar Kratzern, von einem Werkstattbesuch danach ist nichts erhalten oder vermerkt. Ich habe auch bestimmt noch Bilder. Er lief auch noch 2 Jahre danach, dann kam ein 5206 und später der 5207, es wurde alle 4 Jahre ein neuer gekauft, was aus dem 5006 geworden ist weiß ich nicht.

Gruß David
 
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