Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Thema erstellen
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Medienkommentare
Neueste Aktivitäten
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Foren
Deutz Community
TÜV, Versicherung und Vorschriften
Traktor + Anhänger mit grüner Nummer - Was gilt für den Fahrer?
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="GTfan" data-source="post: 509192" data-attributes="member: 9886"><p><strong>Unfug!</strong></p><p></p><p><strong>Bei den ganzen Versicherungs- und Zulassungsthemen wäre es extrem hilfreich, wenn all jene die nur auf Hörensagen irgendwelche Gerüchte wiedergeben können, sich ganz vornehm zurückhalten würden! <img src="/styles/deutz/smilies/angry.png" class="smilie" loading="lazy" alt="X(" title="angry X(" data-shortname="X(" /> </strong></p><p></p><p>Mit einem H-Kennzeichen darf man alles machen!</p><p>Wenn man nun statt einer normalen Versicherung eine Oldtimer-Versicherung abschließt, kann die womöglich Einschränkungen anordnen.</p><p></p><p>Wenn ein Betrieb nicht mehr existiert, ist das grüne Kennzeichen eigentlich auch nicht mehr zulässig. Manche Landkreise geben ein grünes Kennzeichen und die damit verbundene Steuerbefreiung für Brauchtumszwecke heraus. Schotter holen ist damit dann aber streng genommen auch nicht, ebenso wie mit einem grünen Kennzeichen von einem Betrieb.</p><p></p><p>Auch die Zulassungsbefreiung des Anhängers gilt eigentlich nur für LoF-Zwecke. Privat Schotter holen ist nicht.</p><p></p><p>Was dem Halter blühen kann? Steuerrückforderungen, beim Anhänger auch ein Verstoß gegen die Zulassungspflicht und das Pflichtversicherungsgesetz. Wenn die ganz helle sind, und die Versicherungskonditionen des Deutz unglücklich sind. Die Betriebshaftpflicht existiert sicherlich nicht mehr?</p><p>Was dir als Fahrer blühen kann?</p><p>Wenn du einen BE-Führerschein hast, kämst du mit einem größeren Schlepper auch noch in Schwierigkeiten, da du den nur für LoF-Zwecke Fahrzeuge über 3,5t zulässigem Gesamtgesicht fahren darfst. Dann wäre noch Fahren ohne Führerschein dran. Der Deutz hat aber ja 3,5t zGG, somit bist du da schon mal sicher.</p><p>Wie Anhänger und Schlepper versichert sind, solltest du unbedingt klären! Da kann bei Unfällen auch dem Fahrer ein Strick gedreht werden, insbesondere wenn für Schlepper und/oder Anhänger die Versicherungsmodalitäten eigentlich nicht mehr gegeben sind.</p><p></p><p>Da ich weder Anwalt noch Richter bin, ist die alles natürlich ohne Gewähr zu verstehen.</p><p></p><p>MfG</p><p>Fabian</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="GTfan, post: 509192, member: 9886"] [b]Unfug![/b] [b][/b] [b]Bei den ganzen Versicherungs- und Zulassungsthemen wäre es extrem hilfreich, wenn all jene die nur auf Hörensagen irgendwelche Gerüchte wiedergeben können, sich ganz vornehm zurückhalten würden! X( [/b] Mit einem H-Kennzeichen darf man alles machen! Wenn man nun statt einer normalen Versicherung eine Oldtimer-Versicherung abschließt, kann die womöglich Einschränkungen anordnen. Wenn ein Betrieb nicht mehr existiert, ist das grüne Kennzeichen eigentlich auch nicht mehr zulässig. Manche Landkreise geben ein grünes Kennzeichen und die damit verbundene Steuerbefreiung für Brauchtumszwecke heraus. Schotter holen ist damit dann aber streng genommen auch nicht, ebenso wie mit einem grünen Kennzeichen von einem Betrieb. Auch die Zulassungsbefreiung des Anhängers gilt eigentlich nur für LoF-Zwecke. Privat Schotter holen ist nicht. Was dem Halter blühen kann? Steuerrückforderungen, beim Anhänger auch ein Verstoß gegen die Zulassungspflicht und das Pflichtversicherungsgesetz. Wenn die ganz helle sind, und die Versicherungskonditionen des Deutz unglücklich sind. Die Betriebshaftpflicht existiert sicherlich nicht mehr? Was dir als Fahrer blühen kann? Wenn du einen BE-Führerschein hast, kämst du mit einem größeren Schlepper auch noch in Schwierigkeiten, da du den nur für LoF-Zwecke Fahrzeuge über 3,5t zulässigem Gesamtgesicht fahren darfst. Dann wäre noch Fahren ohne Führerschein dran. Der Deutz hat aber ja 3,5t zGG, somit bist du da schon mal sicher. Wie Anhänger und Schlepper versichert sind, solltest du unbedingt klären! Da kann bei Unfällen auch dem Fahrer ein Strick gedreht werden, insbesondere wenn für Schlepper und/oder Anhänger die Versicherungsmodalitäten eigentlich nicht mehr gegeben sind. Da ich weder Anwalt noch Richter bin, ist die alles natürlich ohne Gewähr zu verstehen. MfG Fabian [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Authentifizierung
Wenn es draußen regnet, was ist dann eine sinnvolle Sache, die man mitnehmen sollte, bevor man das Haus verlässt?
Antworten
Foren
Deutz Community
TÜV, Versicherung und Vorschriften
Traktor + Anhänger mit grüner Nummer - Was gilt für den Fahrer?
Oben