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TÜV, Versicherung und Vorschriften
Traktor + Anhänger mit grüner Nummer - Was gilt für den Fahrer?
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<blockquote data-quote="Deutz45nullfuenf" data-source="post: 509190" data-attributes="member: 20784"><p>Moin,</p><p></p><p>nur weil man mal Landwirtschaft hatte darf man die grüne Nummer nicht bis zum Tod des Schleppers behalten.</p><p></p><p><a href="http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verkehrsteuern/Kraftfahrzeugsteuer/Steuerverguenstigung/Land-Forstwirtschaft/land-forstwirtschaft_node.html" target="_blank">http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verkehrsteuern/Kraftfahrzeugsteuer/Steuerverguenstigung/Land-Forstwirtschaft/land-forstwirtschaft_node.html</a></p><p></p><p>"Den Wegfall der Voraussetzungen für die Steuervergünstigung hat die bzw. der Steuerpflichtige <strong>unverzüglich</strong> dem für sie bzw. ihn zuständigen Hauptzollamt <strong>schriftlich anzuzeigen</strong>, § 7 Abs. 2 KraftStDV."</p><p></p><p>Schwarz anmelden, Anhänger anmelden und schon sind alle Sachen legal, auch Schotter holen für deine private Einfahrt.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Deutz45nullfuenf, post: 509190, member: 20784"] Moin, nur weil man mal Landwirtschaft hatte darf man die grüne Nummer nicht bis zum Tod des Schleppers behalten. [URL]http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verkehrsteuern/Kraftfahrzeugsteuer/Steuerverguenstigung/Land-Forstwirtschaft/land-forstwirtschaft_node.html[/URL] "Den Wegfall der Voraussetzungen für die Steuervergünstigung hat die bzw. der Steuerpflichtige [b]unverzüglich[/b] dem für sie bzw. ihn zuständigen Hauptzollamt [b]schriftlich anzuzeigen[/b], § 7 Abs. 2 KraftStDV." Schwarz anmelden, Anhänger anmelden und schon sind alle Sachen legal, auch Schotter holen für deine private Einfahrt. [/QUOTE]
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