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<blockquote data-quote="Martin514" data-source="post: 511525" data-attributes="member: 21407"><p>Moin Jürgen,</p><p></p><p>die Teilkasko ist keine Pflichtversicherung. Sie macht bei einem Schlepper nur sinn, wenn Du ihn gegen Feuer und/oder Glasbruch (beim Verdeck/Kabine) versichern möchtest. Dabei würde ich in Deiner Überlegung mit einbeziehen, welchen Wert Dein Schlepper hat und ob Du diesen Wert absichern möchtest. Bei Oldtimern benötigst Du ggf. ein Wertgutachten. Dass solltest Du mit Deiner Versicherung besprechen. Generell gilt, dass alle zulassungsfähigen Maschinen gesondert über eine Kasko gegen Brand/Feuer abgesichert werden sein müssen, wenn man Ersatz nach einen Scheunenbrand etc. haben möchte. Dieses ist nämlich nicht in der Inventarversicherung oder Gebäudeversicherung abgedeckt.</p><p></p><p>Beste Grüße</p><p>Martin</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Martin514, post: 511525, member: 21407"] Moin Jürgen, die Teilkasko ist keine Pflichtversicherung. Sie macht bei einem Schlepper nur sinn, wenn Du ihn gegen Feuer und/oder Glasbruch (beim Verdeck/Kabine) versichern möchtest. Dabei würde ich in Deiner Überlegung mit einbeziehen, welchen Wert Dein Schlepper hat und ob Du diesen Wert absichern möchtest. Bei Oldtimern benötigst Du ggf. ein Wertgutachten. Dass solltest Du mit Deiner Versicherung besprechen. Generell gilt, dass alle zulassungsfähigen Maschinen gesondert über eine Kasko gegen Brand/Feuer abgesichert werden sein müssen, wenn man Ersatz nach einen Scheunenbrand etc. haben möchte. Dieses ist nämlich nicht in der Inventarversicherung oder Gebäudeversicherung abgedeckt. Beste Grüße Martin [/QUOTE]
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