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<blockquote data-quote="Homer Jay" data-source="post: 412617" data-attributes="member: 10187"><p>Hallo Jürgen,</p><p>die Sache ist einfach erklärt. Für die "Grüne Nummer" welcher der Landwirtschaft vorbehalten ist, ist die Teilnahme am Wirtschaftsverkehr für den Zoll extrem wichtig. Holz im Eigenwerb oder Landschaftspflege (Obstwiese) und Pferdehaltung (Ausnahme Pferdezucht) fallen nicht hierunter, auch wenn hier BG Beiträge fällig sind und sogar nachgewiesen wird, dass BG Beiträge gezahlt werden. Klingt komisch, ist aber so.</p><p></p><p>Ohne den Nachweis der Teilnahme am Landwirtschaftlichen Wirtschaftsverkehrs, hat man beim Zoll z. B. aufgrund des Fehlens von Rechnungen von verkauften landwirtschaftlichen Produkten keine Chance. Es muss also etwas der landwirtschaftlichen Urproduktion verkauft werden, sonst keine grüne Nummer. Man muss deswegen kein Unternehmen gründen, sprich Gewerbe anmelden. Landwirtschaft ist im rechtlichen Sinne kein Gewerbe, sondern Urproduktion und die darf jeder ohne Ausbildungsnachweis ausüben. Beschließt man Landwirtschaftlich tätig zu werden, muss man nur die Anlage L in der Steuererklärung ausfüllen. 2 Schafe und 1 guter Bock macht 5 Schafe auf der mit Obstbäumen bestandenen Wiese zum Verkauf. Rechnung und Quittung darf man aber nicht vergessen! </p><p></p><p>Kommt ein ablehnender Bescheid vom Zoll, mit dem Hinweis, es würden keine ausreichende Gewinne erzielt, sollte man Widerspruch einlegen, mit dem Hinweis auf Teilnahme am Wirtschaftsverkehr, denn nur die Teilnahme am Wirtschaftsverkehr der Urproduktion ist maßgebend. </p><p></p><p>Als Spielverderber muss ich aber eines noch dazuschreiben, auch wenn man vermeintlich die KFZ Steuer spart, kommen andere Kosten auf einen zu, welche die meisten ausblenden. Möchte man nicht pauschaliert besteuert werden, braucht man einen Steuerberater, was kostet, ansonsten wird man pauschal besteuert egal, welche Einnahmen oder Verluste man hatte. Hat man einen Steuerberater weil man nicht pauschal besteuert werden möchte und erwirtschaftet 4 Jahre nach Aufnahme der Urproduktion in Folge einen Verlust, gilt das Ding als Hobby und man muss die Steuerersparnis schlagartig für 4 Jahre zurückzahlen. Auch sonst kann der Schuss insgesamt extrem gefährlich nach hinten losgehen! Tierseuchenkasse, Landwirtschaftskammerbeiträge, und es droht möglicherweise die BG - Zwangsmitgliedschaft in der Alterskasse/ Krankenkasse / Pflegekasse der Ehefrau mit mehreren Hunderten € pro Monat wenn diese keinen Job mit mehr als 450€ hat, unerwartet längere Arbeitslosigkeit und die dabei vergessene Angabe der landwirtschaftliche Tätigkeit zwecks "Grüner Nummer". </p><p></p><p>Fazit: Die Grüne Nummer ist wirklich nur die Landwirte. Nur mal so zum Nachdenken ... auch Hobbyimker mit angemeldeten Bienenvölkern sind immer Landwirte...bei unter 25 Völkern ohne eigene landwirtschaftliche Flächen besteht keine BG Zwangsmitgliedschaft/ Tierseuchenkassebeiträge gibt es auch nicht...</p><p>Jürgen</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Homer Jay, post: 412617, member: 10187"] Hallo Jürgen, die Sache ist einfach erklärt. Für die "Grüne Nummer" welcher der Landwirtschaft vorbehalten ist, ist die Teilnahme am Wirtschaftsverkehr für den Zoll extrem wichtig. Holz im Eigenwerb oder Landschaftspflege (Obstwiese) und Pferdehaltung (Ausnahme Pferdezucht) fallen nicht hierunter, auch wenn hier BG Beiträge fällig sind und sogar nachgewiesen wird, dass BG Beiträge gezahlt werden. Klingt komisch, ist aber so. Ohne den Nachweis der Teilnahme am Landwirtschaftlichen Wirtschaftsverkehrs, hat man beim Zoll z. B. aufgrund des Fehlens von Rechnungen von verkauften landwirtschaftlichen Produkten keine Chance. Es muss also etwas der landwirtschaftlichen Urproduktion verkauft werden, sonst keine grüne Nummer. Man muss deswegen kein Unternehmen gründen, sprich Gewerbe anmelden. Landwirtschaft ist im rechtlichen Sinne kein Gewerbe, sondern Urproduktion und die darf jeder ohne Ausbildungsnachweis ausüben. Beschließt man Landwirtschaftlich tätig zu werden, muss man nur die Anlage L in der Steuererklärung ausfüllen. 2 Schafe und 1 guter Bock macht 5 Schafe auf der mit Obstbäumen bestandenen Wiese zum Verkauf. Rechnung und Quittung darf man aber nicht vergessen! Kommt ein ablehnender Bescheid vom Zoll, mit dem Hinweis, es würden keine ausreichende Gewinne erzielt, sollte man Widerspruch einlegen, mit dem Hinweis auf Teilnahme am Wirtschaftsverkehr, denn nur die Teilnahme am Wirtschaftsverkehr der Urproduktion ist maßgebend. Als Spielverderber muss ich aber eines noch dazuschreiben, auch wenn man vermeintlich die KFZ Steuer spart, kommen andere Kosten auf einen zu, welche die meisten ausblenden. Möchte man nicht pauschaliert besteuert werden, braucht man einen Steuerberater, was kostet, ansonsten wird man pauschal besteuert egal, welche Einnahmen oder Verluste man hatte. Hat man einen Steuerberater weil man nicht pauschal besteuert werden möchte und erwirtschaftet 4 Jahre nach Aufnahme der Urproduktion in Folge einen Verlust, gilt das Ding als Hobby und man muss die Steuerersparnis schlagartig für 4 Jahre zurückzahlen. Auch sonst kann der Schuss insgesamt extrem gefährlich nach hinten losgehen! Tierseuchenkasse, Landwirtschaftskammerbeiträge, und es droht möglicherweise die BG - Zwangsmitgliedschaft in der Alterskasse/ Krankenkasse / Pflegekasse der Ehefrau mit mehreren Hunderten € pro Monat wenn diese keinen Job mit mehr als 450€ hat, unerwartet längere Arbeitslosigkeit und die dabei vergessene Angabe der landwirtschaftliche Tätigkeit zwecks "Grüner Nummer". Fazit: Die Grüne Nummer ist wirklich nur die Landwirte. Nur mal so zum Nachdenken ... auch Hobbyimker mit angemeldeten Bienenvölkern sind immer Landwirte...bei unter 25 Völkern ohne eigene landwirtschaftliche Flächen besteht keine BG Zwangsmitgliedschaft/ Tierseuchenkassebeiträge gibt es auch nicht... Jürgen [/QUOTE]
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