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TÜV, Versicherung und Vorschriften
Schwarzes Folgekennzeichen???
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<blockquote data-quote="uli0601" data-source="post: 209771" data-attributes="member: 5373"><p>Hallo,</p><p></p><p>@15er Patrick, wie schon gesagt gibt es solch einen Anhängerzuschlag</p><p>für LKW bzw. Zugmaschinen. Es können auch mehrere Anhänger Steuerbefreit zugelassenen sein, es darf aber nur immer nur einer im Einsatz sein, natürlich nur an der Zugmaschine für die der Zuschlag bezahlt worden ist. </p><p></p><p>@Anton, </p><p></p><p>Prinzipiell muß jeder "Selbstgebaute Zulassungsfreie" Anhänger in einem solchen Zustand sein das er jederzeit "Zulassungsfähig" ist. D.h. er muß eine Betriebserlaubnis haben. Natürlich wurde die oft nicht beantragt. Soll nun ein solcher Anhänger eine BE erlangen, um dann z.B. mit schwarzem Kennzeichen zugelassen werden zu können, kommt es darauf an wie der Aufgebaut ist. Hier ist es Ratsam sich beim z.B.TÜV beraten zu lassen um festzulegen welche Nachweise erbracht werden müssen. Fehlen an einem solchen Wagen sämtliche Typenschilder z.B. für die Achse, Zugmaul bzw. Auflaufvorrichtung etc. </p><p>kann die Geschichte durchaus teuer bzw. zeitraubend werden. Sind die Typenschilder jedoch vorhanden kann es wiederum relativ einfach sein.</p><p>Schwierig wird die Sache allerdings auch dann, wenn keine BE vorhanden ist und der Anhänger eine Bremseinrichtung besitzt welche heute nicht mehr zulässig ist. (z.B. Bremsanlage mit Umsteckhebel)</p><p>So ein Anhänger wird in der Regel keine Betriebserlaubnis mehr erhalten. </p><p></p><p>Gruß Uli</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="uli0601, post: 209771, member: 5373"] Hallo, @15er Patrick, wie schon gesagt gibt es solch einen Anhängerzuschlag für LKW bzw. Zugmaschinen. Es können auch mehrere Anhänger Steuerbefreit zugelassenen sein, es darf aber nur immer nur einer im Einsatz sein, natürlich nur an der Zugmaschine für die der Zuschlag bezahlt worden ist. @Anton, Prinzipiell muß jeder "Selbstgebaute Zulassungsfreie" Anhänger in einem solchen Zustand sein das er jederzeit "Zulassungsfähig" ist. D.h. er muß eine Betriebserlaubnis haben. Natürlich wurde die oft nicht beantragt. Soll nun ein solcher Anhänger eine BE erlangen, um dann z.B. mit schwarzem Kennzeichen zugelassen werden zu können, kommt es darauf an wie der Aufgebaut ist. Hier ist es Ratsam sich beim z.B.TÜV beraten zu lassen um festzulegen welche Nachweise erbracht werden müssen. Fehlen an einem solchen Wagen sämtliche Typenschilder z.B. für die Achse, Zugmaul bzw. Auflaufvorrichtung etc. kann die Geschichte durchaus teuer bzw. zeitraubend werden. Sind die Typenschilder jedoch vorhanden kann es wiederum relativ einfach sein. Schwierig wird die Sache allerdings auch dann, wenn keine BE vorhanden ist und der Anhänger eine Bremseinrichtung besitzt welche heute nicht mehr zulässig ist. (z.B. Bremsanlage mit Umsteckhebel) So ein Anhänger wird in der Regel keine Betriebserlaubnis mehr erhalten. Gruß Uli [/QUOTE]
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In welchem Jahr wurde die Firma, die die Deutz Traktoren herstellt, ursprünglich gegründet?
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