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TÜV, Versicherung und Vorschriften
Schwarzes Folgekennzeichen???
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<blockquote data-quote="Christian2911" data-source="post: 209671" data-attributes="member: 6363"><p>Wenn ein schwarzer Schlepper einen Hänger mit grün zieht, muß grün ein Folgekennzeichen eines grünen Schleppers sein. So darfst Du nur LoF fahrten <strong>im Auftrag des Landwirtes oder Halters</strong> des grünen Schleppers durchführen. Wirst Du so angehalten, kannst Du davon ausgehen, das die Streife Dich befragt was Du holen willst und dann den Landwirt kontaktiert. Decken sich Eure Aussagen nicht, dann geht es Euch beiden an den Kragen. Dir wegen Steuerhinterziehung, vermutlich Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, ihm vermutlich wegen Duldung dergleichen.</p><p></p><p>Lass es lieber wegen den Paar Kröten für die Zulassung und Steuer.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Christian2911, post: 209671, member: 6363"] Wenn ein schwarzer Schlepper einen Hänger mit grün zieht, muß grün ein Folgekennzeichen eines grünen Schleppers sein. So darfst Du nur LoF fahrten [B]im Auftrag des Landwirtes oder Halters[/B] des grünen Schleppers durchführen. Wirst Du so angehalten, kannst Du davon ausgehen, das die Streife Dich befragt was Du holen willst und dann den Landwirt kontaktiert. Decken sich Eure Aussagen nicht, dann geht es Euch beiden an den Kragen. Dir wegen Steuerhinterziehung, vermutlich Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, ihm vermutlich wegen Duldung dergleichen. Lass es lieber wegen den Paar Kröten für die Zulassung und Steuer. [/QUOTE]
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