Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Thema erstellen
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Medienkommentare
Neueste Aktivitäten
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Foren
Deutz Community
TÜV, Versicherung und Vorschriften
Schwarzes Folgekennzeichen???
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="nfdeutz" data-source="post: 209637" data-attributes="member: 7347"><p>Moin,</p><p></p><p>das dürfte dann ja nur zu diesem Treffenfahren so zutreffen?</p><p></p><p>Habe einen D40L mit schwarzem Kennzeichen, habe damals bei der Zulassung ein <strong>drittes</strong> schwarzes Folgekennzeichen für einen Hänger ohne Zulassung und Anmeldung (eben nur zum Mistwegfahren) bekommen nach Rücksprache mit der Zulassungsstelle und der Versicherung.</p><p></p><p>Laut Beitrag von Rüdiger <a href="http://www.deutzforum.de/thread.php?threadid=4554" target="_blank">http://www.deutzforum.de/thread.php?threadid=4554</a> dürfte das dann eben bei <strong>nur LOF</strong> und den <strong>weiteren geforderten Bestimmungen</strong> auch so erlaubt sein?!</p><p> <img src="/styles/deutz/smilies/confused.png" class="smilie" loading="lazy" alt="?(" title="confused ?(" data-shortname="?(" /></p><p></p><p>Gruß Dieter</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="nfdeutz, post: 209637, member: 7347"] Moin, das dürfte dann ja nur zu diesem Treffenfahren so zutreffen? Habe einen D40L mit schwarzem Kennzeichen, habe damals bei der Zulassung ein [B]drittes[/B] schwarzes Folgekennzeichen für einen Hänger ohne Zulassung und Anmeldung (eben nur zum Mistwegfahren) bekommen nach Rücksprache mit der Zulassungsstelle und der Versicherung. Laut Beitrag von Rüdiger [URL]http://www.deutzforum.de/thread.php?threadid=4554[/URL] dürfte das dann eben bei [B]nur LOF[/B] und den [B]weiteren geforderten Bestimmungen[/B] auch so erlaubt sein?! ?( Gruß Dieter [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Authentifizierung
Was ist das Gegenteil von 'kalt' und beginnt mit dem Buchstaben 'w'?
Antworten
Foren
Deutz Community
TÜV, Versicherung und Vorschriften
Schwarzes Folgekennzeichen???
Oben