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<blockquote data-quote="monza180" data-source="post: 499077"><p>Moin,</p><p>das sehe ich ein wenig anders.Kennziffer 174 bedeutet:</p><p></p><p><strong>Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden</strong><strong></strong></p><p><strong></strong></p><p></p><p>Laut meinem Wissensstand bedeutet das zwar die Aufhebung der LOF Bindung,nicht jedoch die Aufhebung der Anzahl der Achsen am Anhänger.Und da in Deutschland eine maximal Zulässige Achslast von 10 Tonnen pro Achse gilt (Antriebsachsen 11,5 Tonnen) ist das Gesamtgewicht ziemlich schnell begrenzt.Nämlich aus Zugfahrzeug plus einem Anhänger der maximal ca 10-10,5 Tonnen Zulässiges Gewicht hat (Achslast 10 Tonnen plus Stützlast am Zugmaul).</p><p></p><p>Wir kalauern das im Bekanntenkreis bei jeder sich bietenden Gelegenheit durch.Hintergrund ist nämlich der das neuere Führerscheine bei Klasse B schon bei 3500Kg Schluß machen,damit dürfen solche Besitzer nicht mal mehr einen 6006 privat fahren,sofern kein L oder T oder C1 vorhanden.</p><p></p><p>Und ich zum Beispiel darf demnach mit meinem DX 6.10 nicht den 3 achsigen Trailer von einem Kumpel fahren sofern ich das privat mache,bin ich in LOF unterwegs dann darf ich 40 Tonnen und 5 Achsen gesamt fahren.</p><p></p><p></p><p>MFG Sönke</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="monza180, post: 499077"] Moin, das sehe ich ein wenig anders.Kennziffer 174 bedeutet: [b]Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden[/b][b] [/b] [b][/b] Laut meinem Wissensstand bedeutet das zwar die Aufhebung der LOF Bindung,nicht jedoch die Aufhebung der Anzahl der Achsen am Anhänger.Und da in Deutschland eine maximal Zulässige Achslast von 10 Tonnen pro Achse gilt (Antriebsachsen 11,5 Tonnen) ist das Gesamtgewicht ziemlich schnell begrenzt.Nämlich aus Zugfahrzeug plus einem Anhänger der maximal ca 10-10,5 Tonnen Zulässiges Gewicht hat (Achslast 10 Tonnen plus Stützlast am Zugmaul). Wir kalauern das im Bekanntenkreis bei jeder sich bietenden Gelegenheit durch.Hintergrund ist nämlich der das neuere Führerscheine bei Klasse B schon bei 3500Kg Schluß machen,damit dürfen solche Besitzer nicht mal mehr einen 6006 privat fahren,sofern kein L oder T oder C1 vorhanden. Und ich zum Beispiel darf demnach mit meinem DX 6.10 nicht den 3 achsigen Trailer von einem Kumpel fahren sofern ich das privat mache,bin ich in LOF unterwegs dann darf ich 40 Tonnen und 5 Achsen gesamt fahren. MFG Sönke [/QUOTE]
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