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<blockquote data-quote="passer montanus" data-source="post: 336951" data-attributes="member: 1834"><p>§§ 563, 563 a, 563 b, 564 BGB</p><p>Da steht, daß kein neuer Vertrag entsteht, und daß der Vertrag auch nicht erlischt, sondern weitergeführt wird, ohne daß ein neuer Vertrag entsteht. </p><p>}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}</p><p>Was hat das Mietrecht mit dem anstehenden Thema zu tun?</p><p></p><p>Man muß unterscheiden, ob ein Fahrzeug auf eine natürliche</p><p>Person oder auf eine juristische Person zugelassen ist.</p><p></p><p>Stirbt eine natürliche Person, sind grundsätzlich alle Verträge</p><p>erloschen. </p><p>(grundsätzlich nicht mit ausschließlich verwechseln)</p><p></p><p>Stirbt der Chef eines Unternehmens (landwirtschaftlicher Bertrieb)</p><p>dann bleibt alles beim alten weil es sich hier bei dem Unternehmen</p><p>um eine juristische Person handelt.</p><p></p><p>PM</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="passer montanus, post: 336951, member: 1834"] §§ 563, 563 a, 563 b, 564 BGB Da steht, daß kein neuer Vertrag entsteht, und daß der Vertrag auch nicht erlischt, sondern weitergeführt wird, ohne daß ein neuer Vertrag entsteht. }}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}}} Was hat das Mietrecht mit dem anstehenden Thema zu tun? Man muß unterscheiden, ob ein Fahrzeug auf eine natürliche Person oder auf eine juristische Person zugelassen ist. Stirbt eine natürliche Person, sind grundsätzlich alle Verträge erloschen. (grundsätzlich nicht mit ausschließlich verwechseln) Stirbt der Chef eines Unternehmens (landwirtschaftlicher Bertrieb) dann bleibt alles beim alten weil es sich hier bei dem Unternehmen um eine juristische Person handelt. PM [/QUOTE]
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