Rundumleuchte - Oldtimer

Diskutiere Rundumleuchte - Oldtimer im Forum sonstige technische Teilgebiete im Bereich Allgemeine technische Fragen - Wann darf man eine Rundumleuchte am Schlepper anbauen -Nur bei Übergröße bzw. auch generell bei Fahrten in der Dunkelheit?? Wer kennt eine Info????
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ole1

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Wann darf man eine Rundumleuchte am Schlepper anbauen

-Nur bei Übergröße
bzw. auch generell bei Fahrten in der Dunkelheit??

Wer kennt eine Info????
 
Der DX 6.50 Fahrer

Der DX 6.50 Fahrer

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Mahlzeit,

Das sagt das Gesetz:
§ 38 Absätze 2 und 3 der Straßenverkehrs-Ordnung

(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung , sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat zu warnen.

Noch Fragen?
 
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ole1

Threadstarter
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Hallo Patrick,
herzlichen Dank für Deine Antwort.

Aber ist eine Oldtimerschlepper mit 20 km/h nicht ein ungewöhnlich langsames Fahrzeug, oder wie ist hier die Definition???
 
Der DX 6.50 Fahrer

Der DX 6.50 Fahrer

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Mahlzeit,

also ich sage jetzt mal ganz grob, dass wir auch mit unserem Schlepper bei Mondschein fahren, doch nicht gleich, ohne ein besonderes Anbaugerät wie z.B die Sähkombination, die Rundumleuchte eingeschaltet haben.

Ich weiß nicht ob du einen Überrollbügel an deinem Schlepper angebracht hast.
Falls ja würde ich dir eine Rundumleuchte zm Ein bzw. Ausklappen empfehlen.
Dann sieht es nicht jedermann und gleichzeitig muss ich sagen, dass die Leuchten eingeklappt auch Hammer Geil aussehen.

Wir haben an unserem DX 6.50 zwar keinen Überrollbügel:D:D:D jedoch eine Lampe zum Klappen.
 
kohlemann

kohlemann

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Hallo Ole
Eine Rundumkennleuchte muß genehmigt und in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.Die darf man sich nicht einfach so an den Schlepper anbauen,nur weil es schick aussieht.
Die soll ja schließlich vor irgendetwas warnen und wenn sich jeder so etwas einfach dranschraubt,nimmt es keiner mehr ernst und die Warnfunktion ist dahin.
Gruß Ralf
 
DX80

DX80

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Hallo Ole

Hallo Ole

Eine Rundumkennleuchte muß genehmigt und in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.Die darf man sich nicht einfach so an den Schlepper anbauen,nur weil es schick aussieht. Die soll ja schließlich vor irgendetwas warnen und wenn sich jeder so etwas einfach dranschraubt,nimmt es keiner mehr ernst und die Warnfunktion ist dahin.

Gruß Ralf

Da hat Ralf recht, ich wollte auch mal eine bei meinem Frontladerschlepper anbringen. Da habe ich gar kein Chance da ich keine überbreiten Geräte oder Bereifung habe, wäre zwar schon besser wenn gezwungener masen für Verladearbeiten auf der Durchgangstrasse rangieren muss das reicht aber nicht aus. AQuch wenn einen so mancher Autofahrer erst auf den letzten Metern erkennt obwohl man den Schlepper schon auf gut 150 Meter vorher sehen kann.
Das kann zwar auch nicht so recht verstehen da ich schon Pizzaboten gesehen habe die auf einem Smart 2 fest montierte Rundumleuchten haben und das nur zu Werbezwecken.

m.f.G.Harald
 
Thema: Rundumleuchte - Oldtimer

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