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Restauration eines Eigenbau-Anhängers
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<blockquote data-quote="uli0601" data-source="post: 272265" data-attributes="member: 5373"><p>Hallo,</p><p></p><p>also ich würde mich an deiner Stelle mal mit einem Sachverständigen, der dann u.U. auch das Gutachten zur Erlangung der BE erteilen wird, in Verbindung setzten. </p><p>Es ist ganz einfach die Frage ob das ein "neuer" Anhänger wird oder ob das ein "alter" werden kann. Für "neue" gelten dann natürlich andere Vorschriften. </p><p>Ich hatte bei meinem Anhänger allerdings auch eine ABE von früher, damit konnte in den Papieren ein Erstzulassungsdatum von 1981 eingetragen werden. Damit konnte bei meinem Wagen z.b. die Seilzugbremse drin bleiben.</p><p>Es ist also die Frage wie der Sachverständige das handhaben wird, den davon ist abhängig was für den Wagen für Vorschriften gelten.</p><p></p><p>Gruß Uli</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="uli0601, post: 272265, member: 5373"] Hallo, also ich würde mich an deiner Stelle mal mit einem Sachverständigen, der dann u.U. auch das Gutachten zur Erlangung der BE erteilen wird, in Verbindung setzten. Es ist ganz einfach die Frage ob das ein "neuer" Anhänger wird oder ob das ein "alter" werden kann. Für "neue" gelten dann natürlich andere Vorschriften. Ich hatte bei meinem Anhänger allerdings auch eine ABE von früher, damit konnte in den Papieren ein Erstzulassungsdatum von 1981 eingetragen werden. Damit konnte bei meinem Wagen z.b. die Seilzugbremse drin bleiben. Es ist also die Frage wie der Sachverständige das handhaben wird, den davon ist abhängig was für den Wagen für Vorschriften gelten. Gruß Uli [/QUOTE]
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