Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Thema erstellen
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Medienkommentare
Neueste Aktivitäten
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Foren
Sonstiges
Fremdfabrikate & Landmaschinen
Rasenmähertraktor
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="deutz13006as" data-source="post: 47585" data-attributes="member: 740"><p>Hallo,</p><p></p><p>da ich ja beruflich mit den Rasenmähern zu tun habe, kann ich dazu etwas beitragen:</p><p></p><p>Die Rasenmäher (Aufsitzmäher) fallen NICHT unter die 6 Km/H regelung. Wenn man mit diesen Maschinen auf der Strasse fahren will, benötigt man eine StvZo Ausrüstung. D.h. zugelassene Scheinwerfer, Rücklichter und Blinker. ( Die Scheinwerfer die an den Mähern meist verbaut sind, haben zu 99% KEINE StvZo zulassung. </p><p>Das andere ist, daß man nicht jeden Mäher mit StvZo - Ausrüstung nachrüsten kann, weil dazu gehört auch die Tatsache, daß er mit Scheibenbremsen ausgerüstet sein muß, oder einer der StvZo entsprechenden Bremsanlage, einem besonderen zugelasenen Sitz, und weiteren kleinigkeiten. Das haben auch die wenigstens Mäher, bzw. nur die der sehr gehobenen Preisklasse. </p><p>Hat man nun einen Mäher, der über eine solche Bremsanlage verfügt, kann man Ihn mit entsprechender Beleuchtung nachrüsten. Das muß dann vom Tüv begutachtet werden. Erst dann bekommt man die erforderliche Betriebserlaubnis für das Gerät. Von den kosten dafür mal ganz zu schweigen. Am Besten, man fragt beim Hersteller nach, ob der entsprechende Geräteyp für eine Ausrüstung entsprechend der StvZo zugelassen ist. Die meisten Mäher unterhalb der 10.000 Euro Grenze werden es nicht sein.</p><p></p><p>Aber ich kenne das Bild auch, besonders am Samstag, da fahren die stolzen Grundstücks- und Obstbaumwiesenbesitzer mit Ihren Baumarkt-Rasentraktoren auf sämtlichen Strassen. Ich warte ja nur, bis mal einer auf die Autobahn damit fährt. <img src="/styles/deutz/smilies/biggrin.png" class="smilie" loading="lazy" alt=":D" title="biggrin :D" data-shortname=":D" /> Die Polizei sieht das bei uns in der Gegend meist gelassen, wenn die einen sehen, der mit seinem Rasentraktor auf dem Gehweg zum Grundstück fährt. Ich habe jedenfalls von noch keinem gehört, daß er angehalten oder Bestraft wurde. Anders sieht es allerdings aus, wenn halt etwas passiert. Versicherungsschutz gleich null.</p><p></p><p>Grüße</p><p></p><p>Thomas</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="deutz13006as, post: 47585, member: 740"] Hallo, da ich ja beruflich mit den Rasenmähern zu tun habe, kann ich dazu etwas beitragen: Die Rasenmäher (Aufsitzmäher) fallen NICHT unter die 6 Km/H regelung. Wenn man mit diesen Maschinen auf der Strasse fahren will, benötigt man eine StvZo Ausrüstung. D.h. zugelassene Scheinwerfer, Rücklichter und Blinker. ( Die Scheinwerfer die an den Mähern meist verbaut sind, haben zu 99% KEINE StvZo zulassung. Das andere ist, daß man nicht jeden Mäher mit StvZo - Ausrüstung nachrüsten kann, weil dazu gehört auch die Tatsache, daß er mit Scheibenbremsen ausgerüstet sein muß, oder einer der StvZo entsprechenden Bremsanlage, einem besonderen zugelasenen Sitz, und weiteren kleinigkeiten. Das haben auch die wenigstens Mäher, bzw. nur die der sehr gehobenen Preisklasse. Hat man nun einen Mäher, der über eine solche Bremsanlage verfügt, kann man Ihn mit entsprechender Beleuchtung nachrüsten. Das muß dann vom Tüv begutachtet werden. Erst dann bekommt man die erforderliche Betriebserlaubnis für das Gerät. Von den kosten dafür mal ganz zu schweigen. Am Besten, man fragt beim Hersteller nach, ob der entsprechende Geräteyp für eine Ausrüstung entsprechend der StvZo zugelassen ist. Die meisten Mäher unterhalb der 10.000 Euro Grenze werden es nicht sein. Aber ich kenne das Bild auch, besonders am Samstag, da fahren die stolzen Grundstücks- und Obstbaumwiesenbesitzer mit Ihren Baumarkt-Rasentraktoren auf sämtlichen Strassen. Ich warte ja nur, bis mal einer auf die Autobahn damit fährt. :D Die Polizei sieht das bei uns in der Gegend meist gelassen, wenn die einen sehen, der mit seinem Rasentraktor auf dem Gehweg zum Grundstück fährt. Ich habe jedenfalls von noch keinem gehört, daß er angehalten oder Bestraft wurde. Anders sieht es allerdings aus, wenn halt etwas passiert. Versicherungsschutz gleich null. Grüße Thomas [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Authentifizierung
Was ist das Gegenteil von 'kalt' und beginnt mit dem Buchstaben 'w'?
Antworten
Foren
Sonstiges
Fremdfabrikate & Landmaschinen
Rasenmähertraktor
Oben