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<blockquote data-quote="on_every-street" data-source="post: 504916" data-attributes="member: 26935"><p>Moin,</p><p></p><p>heute werde ich über den Rechtlichen Rahmen meines Projektes berichten. Hier stehe ich auch vor dem größten Problem</p><p>was das ganze Projekt zum scheitern bringen kann.</p><p></p><p>Der Hintergrund ist folgender:</p><p></p><p><em>Agroforstsysteme und die europäische Agrarpolitik</em></p><p></p><p><em>"Die Agrargesetzgebung der EU bietet die Möglichkeit der Förderung von Agroforstsystemen: Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (ELER-Verordnung<img src="/styles/deutz/smilies/sad.png" class="smilie" loading="lazy" alt=":(" title="sad :(" data-shortname=":(" /> (39) Agrarforstsysteme haben einen hohen ökologischen und gesellschaftlichen Wert, weil sie extensive land- und forstwirtschaftliche Verfahren kombinieren, die auf die Produktion von hochwertigem Holz und anderen forstwirtschaftlichen Erzeugnissen ausgerichtet sind. Ihre Einrichtung sollte gefördert werden.</em></p><p></p><p><em>VO (EG) Nr. 1974/2006: Es muss von jedem Mitgliedstaat definiert werden, welche Arten von Agroforstsystemen gefördert werden sollen. Die Baumzahl pro Hektar und die Art des Agroforstsystems müssen beschrieben werden. Die EU empfiehlt 50 Bäume pro Hektar (AGRI/60363/2005-REV1), legt aber fest, dass die Baumzahl z. B. aus Gründen des Naturschutzes auch höher sein darf."</em></p><p><em></em></p><p></p><p>Die aktuelle Lage in Deutschland:</p><p></p><p>- Es werden bisher nur traditionelle Agroforstsysteme gefördert, vorallem Streuobstwiesen.</p><p>- Bei der Umsetzung der oben genannten europäischen Verordnungen in Deutschland wurde festgelegt, dass für moderne Agroforstsysteme auf Bundesebene keine Mittel aufgebracht werden.</p><p>Es wurde den einzelnen Bundesländern freigestellt, dies zu übernehmen. In den Länderprogrammen ist die Förderung von Agroforstsystemen nicht vorgesehen.</p><p></p><p>Leider ergibt sich daraus folgendes Problem:</p><p></p><p><em>"Moderne Agroforstsysteme, in denen auch klassische Waldbäume wachsen, haben in Deutschland noch keinen leichten Stand. Sie werden gesetzlich noch nicht eindeutig als landwirtschaftliches Produktionssystem anerkannt, obwohl die landwirtschaftliche Nutzung in modernen Agroforstsystemen im Vordergrund steht, da die Baumzahl 50 Bäume pro Hektar nicht überschreitet."</em></p><p><em></em></p><p></p><p>Deshalb muß ich bevor ich mit dem anlegen meines Agroforst beginnen kann noch einiges mit dem Landwirtschafts- und Naturschutzamt klären.</p><p></p><p></p><p>- Die Landwirtschaftsbehörde muss der Anlage zustimmen und es sollte bestätigen, dass die landwirtschaftliche Fläche ihren Status als solche nicht verliert.</p><p>- Mit der Landwirtschaftsbehörde sollte geklärt werden, dass die Bäume als Werthölzer verkauft werden sollen und kein hohes Alter erreichen.</p><p>- Die Zahlungsansprüche für die Baumstreifen müssen mit der zuständigen Landwirtschaftsbehörde ebenfalls besprochen werden.</p><p>- Die zuständige Naturschutzbehörde sollte überprüfen, dass es für die Anlage des geplanten Agroforstsystems aus Sicht des Naturschutzes keine Bedenken gibt.</p><p></p><p>Mit der Klärung dieser Punkte werde ich so gegen Ende September beginnen, und hoffe dass ich das ganze einigermaßen über den Winter abarbeiten kann.</p><p>Hierzu werde ich euch auf dem laufenden Halten.</p><p></p><p>Viele Grüße</p><p>Steffen</p><p></p><p></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="on_every-street, post: 504916, member: 26935"] Moin, heute werde ich über den Rechtlichen Rahmen meines Projektes berichten. Hier stehe ich auch vor dem größten Problem was das ganze Projekt zum scheitern bringen kann. Der Hintergrund ist folgender: [i]Agroforstsysteme und die europäische Agrarpolitik[/i] [i][/i] [i]"Die Agrargesetzgebung der EU bietet die Möglichkeit der Förderung von Agroforstsystemen: Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (ELER-Verordnung): (39) Agrarforstsysteme haben einen hohen ökologischen und gesellschaftlichen Wert, weil sie extensive land- und forstwirtschaftliche Verfahren kombinieren, die auf die Produktion von hochwertigem Holz und anderen forstwirtschaftlichen Erzeugnissen ausgerichtet sind. Ihre Einrichtung sollte gefördert werden.[/i] [i][/i] [i]VO (EG) Nr. 1974/2006: Es muss von jedem Mitgliedstaat definiert werden, welche Arten von Agroforstsystemen gefördert werden sollen. Die Baumzahl pro Hektar und die Art des Agroforstsystems müssen beschrieben werden. Die EU empfiehlt 50 Bäume pro Hektar (AGRI/60363/2005-REV1), legt aber fest, dass die Baumzahl z. B. aus Gründen des Naturschutzes auch höher sein darf." [/i] [i][/i] [i][/i]Die aktuelle Lage in Deutschland: - Es werden bisher nur traditionelle Agroforstsysteme gefördert, vorallem Streuobstwiesen. - Bei der Umsetzung der oben genannten europäischen Verordnungen in Deutschland wurde festgelegt, dass für moderne Agroforstsysteme auf Bundesebene keine Mittel aufgebracht werden. Es wurde den einzelnen Bundesländern freigestellt, dies zu übernehmen. In den Länderprogrammen ist die Förderung von Agroforstsystemen nicht vorgesehen. Leider ergibt sich daraus folgendes Problem: [i]"Moderne Agroforstsysteme, in denen auch klassische Waldbäume wachsen, haben in Deutschland noch keinen leichten Stand. Sie werden gesetzlich noch nicht eindeutig als landwirtschaftliches Produktionssystem anerkannt, obwohl die landwirtschaftliche Nutzung in modernen Agroforstsystemen im Vordergrund steht, da die Baumzahl 50 Bäume pro Hektar nicht überschreitet." [/i] [i][/i] Deshalb muß ich bevor ich mit dem anlegen meines Agroforst beginnen kann noch einiges mit dem Landwirtschafts- und Naturschutzamt klären. [i][/i] - Die Landwirtschaftsbehörde muss der Anlage zustimmen und es sollte bestätigen, dass die landwirtschaftliche Fläche ihren Status als solche nicht verliert. - Mit der Landwirtschaftsbehörde sollte geklärt werden, dass die Bäume als Werthölzer verkauft werden sollen und kein hohes Alter erreichen. - Die Zahlungsansprüche für die Baumstreifen müssen mit der zuständigen Landwirtschaftsbehörde ebenfalls besprochen werden. - Die zuständige Naturschutzbehörde sollte überprüfen, dass es für die Anlage des geplanten Agroforstsystems aus Sicht des Naturschutzes keine Bedenken gibt. Mit der Klärung dieser Punkte werde ich so gegen Ende September beginnen, und hoffe dass ich das ganze einigermaßen über den Winter abarbeiten kann. Hierzu werde ich euch auf dem laufenden Halten. Viele Grüße Steffen [i][/i] [i][/i] [i][/i] [/QUOTE]
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