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<blockquote data-quote="Homer Jay" data-source="post: 246931" data-attributes="member: 10187"><p>Moin Kurt,</p><p></p><p>deine Frage zum Ausbau der Bremse an der einen Achse ist durchaus berechtigt. Die habe ich nämlich auch gestellt. Offenbar verhält es sich nach Aussage des Prüfers (der hieß übrigens auch Kurt <img src="/styles/deutz/smilies/smile.png" class="smilie" loading="lazy" alt=":)" title="smile :)" data-shortname=":)" />) so, dass es eine Vorschrift für gewerbliche Fahrzeuge gibt, die eine Aussage zu der Bremsanlage macht. Wer also einen Anhänger mit zwei bremsbaren Achsen hat, fällt automatisch ins gewerbliche. Dann gelten andere Vorschriften und eine Abnahme so wie es von mir gewünscht war, ist dann nicht möglich. Dann sind Personenbeförderungsschein, Busführerschein etc. erforderlich. Das hat dann aber auch überhaupt nichts mehr mit beschaulichen Ausfahrten zu tun. Wo das steht weiß ich nicht, weil ich mit dem Thema gewerbliche Fahrten nicht auseinander gesetzt habe, weil ich sowas nun nicht machen möchte.</p><p></p><p>Gruß</p><p>Jürgen</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Homer Jay, post: 246931, member: 10187"] Moin Kurt, deine Frage zum Ausbau der Bremse an der einen Achse ist durchaus berechtigt. Die habe ich nämlich auch gestellt. Offenbar verhält es sich nach Aussage des Prüfers (der hieß übrigens auch Kurt :)) so, dass es eine Vorschrift für gewerbliche Fahrzeuge gibt, die eine Aussage zu der Bremsanlage macht. Wer also einen Anhänger mit zwei bremsbaren Achsen hat, fällt automatisch ins gewerbliche. Dann gelten andere Vorschriften und eine Abnahme so wie es von mir gewünscht war, ist dann nicht möglich. Dann sind Personenbeförderungsschein, Busführerschein etc. erforderlich. Das hat dann aber auch überhaupt nichts mehr mit beschaulichen Ausfahrten zu tun. Wo das steht weiß ich nicht, weil ich mit dem Thema gewerbliche Fahrten nicht auseinander gesetzt habe, weil ich sowas nun nicht machen möchte. Gruß Jürgen [/QUOTE]
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