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Beitrag
<blockquote data-quote="Lars" data-source="post: 97" data-attributes="member: 3"><p>Hi Florian,</p><p>grundsätzlich verboten ist er Anbau einer Kugelkopfkupplung an die Ackerschiene nicht. Zulässig, wenn Ackerschiene und damit gesamte Anhängevorrichtung weder seitlich noch in der Höhe Spiel hat. Seitliches Speil kann durch Spannen der Unterlenkerketten beseitigt werden. Höhenspiel bzw. Drehen der Ackerschine müßte dann durch aufgeschweißte Halter beseitigt werden. Dann eine bauartgeprüfte Kupplungskugel auf der Ackerschiene montieren. Und dann das ärgste: einen Prüfer finden, der mit dieser Konstruktion einverstanden ist und einen entsprechenden Eintrag in die Fahrzeugpapiere vornimmt.</p><p>Das gleiche gilt natürlich auch für ein Zugpendel, denn ohne technische Prüfung und Eintrag in die Fahrzeugpapiere geht es auch hier nicht.</p><p>Gruß</p><p>Lars</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Lars, post: 97, member: 3"] Hi Florian, grundsätzlich verboten ist er Anbau einer Kugelkopfkupplung an die Ackerschiene nicht. Zulässig, wenn Ackerschiene und damit gesamte Anhängevorrichtung weder seitlich noch in der Höhe Spiel hat. Seitliches Speil kann durch Spannen der Unterlenkerketten beseitigt werden. Höhenspiel bzw. Drehen der Ackerschine müßte dann durch aufgeschweißte Halter beseitigt werden. Dann eine bauartgeprüfte Kupplungskugel auf der Ackerschiene montieren. Und dann das ärgste: einen Prüfer finden, der mit dieser Konstruktion einverstanden ist und einen entsprechenden Eintrag in die Fahrzeugpapiere vornimmt. Das gleiche gilt natürlich auch für ein Zugpendel, denn ohne technische Prüfung und Eintrag in die Fahrzeugpapiere geht es auch hier nicht. Gruß Lars [/QUOTE]
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