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Petition T und L Führerschein!
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<blockquote data-quote="Allerhand" data-source="post: 453746"><p>Hallo Kai.</p><p></p><p>Treckertreffen sind im allg. Brauchtumsveranstaltungen.</p><p>Das geht mit L und mit T.</p><p></p><p>Hier der link: <a href="http://www.agrarheute.com/landundforst/news/lizenz-fahren" target="_blank">http://www.agrarheute.com/landundforst/news/lizenz-fahren</a></p><p></p><p></p><p>Noch einmal deutlich hier her kopiert:</p><p>Die Beförderung von gewerblich eingestuften land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Erzeugnissen oder lof Bedarfsgütern ist seit dem 28. Juli 2009 mit der Führerscheinklasse L oder T möglich. Bei der Klarstellung durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass es sich bei den Transporten um lof-Zwecke handeln muss. Dabei spielt es keine Rolle in wessen Eigentum sich beispielsweise der Silomais befindet. Vor diesem Hintergrund sind sämtliche Fahrten mit lof Zwecken, auch wenn sie von oder für Gewerbebetriebe durchgeführt werden, mit den landwirtschaftlichen Führerscheinklassen möglich. Somit können z.B. Silomais, Gärreste, Getreide, etc. für eine gewerbliche Biogasanlage mit den Klassen L und T gefahren werden. Andere gewerbliche Transporte, z.B. die Beförderung von Erde, Sand oder Baumaterialien für einen Bauunternehmer, sind keine lof Zwecke und somit ist die Führerscheinklasse C/CE vorgeschrieben. </p><p> Gemäß der 2. Verordnung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften können die Führerscheinklassen L und T auch eingesetzt werden</p><p> </p><p> auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen,</p><p> nicht gewerbsmäßig durchgeführte Altmaterialsammlungen oder Landschaftssäuberungsaktionen,</p><p> zu Feuerwehreinsätzen oder Feuerwehrübungen,</p><p> zu den An- oder Abfahrten der genannten Einsätze und Aktionen.</p><p> </p><p> Diese Klarstellungen und Ausnahmen beziehen sich ausschließlich auf die Fahrerlaubnis. Andere Verpflichtungen (Zulassung, Kfz-Steuer, Erlaubnis für den Güterkraftverkehr, Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten, Mindestalter, etc.) sind gegebenenfalls zu erfüllen.</p><p></p><p>Gruß</p><p>Friedhelm</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Allerhand, post: 453746"] Hallo Kai. Treckertreffen sind im allg. Brauchtumsveranstaltungen. Das geht mit L und mit T. Hier der link: [URL]http://www.agrarheute.com/landundforst/news/lizenz-fahren[/URL] Noch einmal deutlich hier her kopiert: Die Beförderung von gewerblich eingestuften land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Erzeugnissen oder lof Bedarfsgütern ist seit dem 28. Juli 2009 mit der Führerscheinklasse L oder T möglich. Bei der Klarstellung durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass es sich bei den Transporten um lof-Zwecke handeln muss. Dabei spielt es keine Rolle in wessen Eigentum sich beispielsweise der Silomais befindet. Vor diesem Hintergrund sind sämtliche Fahrten mit lof Zwecken, auch wenn sie von oder für Gewerbebetriebe durchgeführt werden, mit den landwirtschaftlichen Führerscheinklassen möglich. Somit können z.B. Silomais, Gärreste, Getreide, etc. für eine gewerbliche Biogasanlage mit den Klassen L und T gefahren werden. Andere gewerbliche Transporte, z.B. die Beförderung von Erde, Sand oder Baumaterialien für einen Bauunternehmer, sind keine lof Zwecke und somit ist die Führerscheinklasse C/CE vorgeschrieben. Gemäß der 2. Verordnung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften können die Führerscheinklassen L und T auch eingesetzt werden auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen, nicht gewerbsmäßig durchgeführte Altmaterialsammlungen oder Landschaftssäuberungsaktionen, zu Feuerwehreinsätzen oder Feuerwehrübungen, zu den An- oder Abfahrten der genannten Einsätze und Aktionen. Diese Klarstellungen und Ausnahmen beziehen sich ausschließlich auf die Fahrerlaubnis. Andere Verpflichtungen (Zulassung, Kfz-Steuer, Erlaubnis für den Güterkraftverkehr, Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten, Mindestalter, etc.) sind gegebenenfalls zu erfüllen. Gruß Friedhelm [/QUOTE]
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