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Petition T und L Führerschein!
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<blockquote data-quote="Oberwesterwälder" data-source="post: 453535" data-attributes="member: 10561"><p>Hallo Stefan!</p><p></p><p>"Wehre den Anfängen!" sag ich nur.</p><p></p><p>Der springende Punkt ist doch, ob eine Fahrerlaubnisklasse an einen Fahrzeugtyp oder an die Art der Verwendung gebunden werden sollte / darf.</p><p></p><p>Das z.B. der Sohn des Landwirts mit 16 Jahren und Klasse L zwar den "großen" Schlepper mit 2 x 8 Tonnen Anhänger Getreide zum Lagerhaus fahren darf, über mehrere Km und vielbefahrene Bundesstraßen,</p><p>aber den defekten Roller seines Kumpels mit dem gleichen Schlepper und aufm Heckcontainer nicht die 800 Meter ins Dorf bringen kann.</p><p>Weil dafür hat er keinen Führerschein. (abgesehen von der "Steuerhinterziehung", wenn der Schlepper grün angemeldet ist)</p><p></p><p>Und sein Kumpel ( der Rollerfahrer) kann 2 Jahre später mit Klasse B oder BE zwar die Transportfahrt mit dem Getreide zum Lagerhaus übernehmen,</p><p>aber sich einen Schlepper über 3,5to leihen, auch wenn der "schwarz" angemeldet ist, und den Grünabfall seiner Oma mit diesem Schlepper und nem Heckcontainer oder kleinen Einachshänger zur Deponie oder zum Häckselplatz bringen, dass darf er nicht.</p><p>Weil die Fahrt nicht im Zusammenhang mit LoF Zwecken steht.</p><p></p><p>Wenn also die Fahrerlaubnisklassen nicht mehr nur an einen Fahrzeugtyp, sondern zusätzlich an den Einsatzzweck gebunden werden,</p><p>dann heißt es vielleicht demnächst:</p><p>Werktags von 06:30 bis 09:0Uhr und 15:00 bis 18:00Uhr dürfen PKW zur Vermeidung von Staus im Berufsverkehr nur noch von Personen gefahren werden, die als "Pendler" zum Arbeitsplatz unterwegs sind.</p><p></p><p>Edit: Mir könnte das auch egal sein, ich hab alle Führerscheine von A bis Z, außer D / DE</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Oberwesterwälder, post: 453535, member: 10561"] Hallo Stefan! "Wehre den Anfängen!" sag ich nur. Der springende Punkt ist doch, ob eine Fahrerlaubnisklasse an einen Fahrzeugtyp oder an die Art der Verwendung gebunden werden sollte / darf. Das z.B. der Sohn des Landwirts mit 16 Jahren und Klasse L zwar den "großen" Schlepper mit 2 x 8 Tonnen Anhänger Getreide zum Lagerhaus fahren darf, über mehrere Km und vielbefahrene Bundesstraßen, aber den defekten Roller seines Kumpels mit dem gleichen Schlepper und aufm Heckcontainer nicht die 800 Meter ins Dorf bringen kann. Weil dafür hat er keinen Führerschein. (abgesehen von der "Steuerhinterziehung", wenn der Schlepper grün angemeldet ist) Und sein Kumpel ( der Rollerfahrer) kann 2 Jahre später mit Klasse B oder BE zwar die Transportfahrt mit dem Getreide zum Lagerhaus übernehmen, aber sich einen Schlepper über 3,5to leihen, auch wenn der "schwarz" angemeldet ist, und den Grünabfall seiner Oma mit diesem Schlepper und nem Heckcontainer oder kleinen Einachshänger zur Deponie oder zum Häckselplatz bringen, dass darf er nicht. Weil die Fahrt nicht im Zusammenhang mit LoF Zwecken steht. Wenn also die Fahrerlaubnisklassen nicht mehr nur an einen Fahrzeugtyp, sondern zusätzlich an den Einsatzzweck gebunden werden, dann heißt es vielleicht demnächst: Werktags von 06:30 bis 09:0Uhr und 15:00 bis 18:00Uhr dürfen PKW zur Vermeidung von Staus im Berufsverkehr nur noch von Personen gefahren werden, die als "Pendler" zum Arbeitsplatz unterwegs sind. Edit: Mir könnte das auch egal sein, ich hab alle Führerscheine von A bis Z, außer D / DE [/QUOTE]
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