Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Thema erstellen
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Medienkommentare
Neueste Aktivitäten
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Foren
Allgemeines
Aktuelles
Pachtvertrag!?
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="Gerry D5005" data-source="post: 40389" data-attributes="member: 801"><p>Hallo Rüdiger,</p><p></p><p>mit Deiner Fläche ist es so, daß wenn es einen schriftlichen Pachtvertrag gibt oder gab, muß man das gesetzte Pachtende einhalten. Endet ein Pachtverhältnis ohne das sechs Monate vor Ablauf der Pachtzeit eine Beendigung schriftlich vermerkt wurde, so verlängert sich das Pachtverhältnis stillschweigend Jahr um Jahr. Bei einem mündlichen Pachtverhältnis muß eine zweijährige Kündigungsfrist eingehalten werden. Eine Kündigung bzw. eine Neuanfertigung eines Pachtvertrages muß immer flur- und größengenau erfolgen (Katasterauszüge sind hilfreich bzw. erforderlich). Wenn es um Flächenprämien oder andere landwirtschaftliche Fördermaßnahmen geht, sagt das geltende Recht, daß die zur Fläche gehörende Zahlungsansprüche dem gehören, der sie im Grundantragsjahr 2005 beantragt und zugeteil bekommen hat. Die in einem enthaltenen betriebsindividuellen Prämien (Bullen-, Mutterkuh-, Schafs- und/oder Milchprämie) sind in den zu Fläche gehörigen Zahlungsansprüchen enthalten und müssen bei einer evtuellen Übertragung mit übertragen werden. Agrarumweltmaßnahmen, wie Extensivierung, Uferrandstreifen, Erosionsschutz usw. müssen in ihrer Vertragslaufzeit weiter geführt werden, da sonst der Antragsteller bisherigen Prämienzahlung zurück zahlen muss. Bei Deiner Flächengöße rate ich Dir eine gütliche Einigung mit dem bisherigen Pächter. Bei Fragen, ob und welche Förderungen auf Deiner Fläche liegen, kann Dir die örtliche Landwirtschaftskammer Auskunft geben.</p><p>Bei weiteren Fragen stehe ich Dir gerne zur Verfügung.</p><p></p><p>Viele Grüße Gerry</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Gerry D5005, post: 40389, member: 801"] Hallo Rüdiger, mit Deiner Fläche ist es so, daß wenn es einen schriftlichen Pachtvertrag gibt oder gab, muß man das gesetzte Pachtende einhalten. Endet ein Pachtverhältnis ohne das sechs Monate vor Ablauf der Pachtzeit eine Beendigung schriftlich vermerkt wurde, so verlängert sich das Pachtverhältnis stillschweigend Jahr um Jahr. Bei einem mündlichen Pachtverhältnis muß eine zweijährige Kündigungsfrist eingehalten werden. Eine Kündigung bzw. eine Neuanfertigung eines Pachtvertrages muß immer flur- und größengenau erfolgen (Katasterauszüge sind hilfreich bzw. erforderlich). Wenn es um Flächenprämien oder andere landwirtschaftliche Fördermaßnahmen geht, sagt das geltende Recht, daß die zur Fläche gehörende Zahlungsansprüche dem gehören, der sie im Grundantragsjahr 2005 beantragt und zugeteil bekommen hat. Die in einem enthaltenen betriebsindividuellen Prämien (Bullen-, Mutterkuh-, Schafs- und/oder Milchprämie) sind in den zu Fläche gehörigen Zahlungsansprüchen enthalten und müssen bei einer evtuellen Übertragung mit übertragen werden. Agrarumweltmaßnahmen, wie Extensivierung, Uferrandstreifen, Erosionsschutz usw. müssen in ihrer Vertragslaufzeit weiter geführt werden, da sonst der Antragsteller bisherigen Prämienzahlung zurück zahlen muss. Bei Deiner Flächengöße rate ich Dir eine gütliche Einigung mit dem bisherigen Pächter. Bei Fragen, ob und welche Förderungen auf Deiner Fläche liegen, kann Dir die örtliche Landwirtschaftskammer Auskunft geben. Bei weiteren Fragen stehe ich Dir gerne zur Verfügung. Viele Grüße Gerry [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Authentifizierung
Wenn du drei Äpfel hast und zwei davon isst, wie viele Äpfel hast du dann?
Antworten
Foren
Allgemeines
Aktuelles
Pachtvertrag!?
Oben