Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Thema erstellen
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Medienkommentare
Neueste Aktivitäten
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Foren
Deutz Community
TÜV, Versicherung und Vorschriften
Österreichische Fahrzeugpapiere
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="RobinD4506-S" data-source="post: 485531" data-attributes="member: 3762"><p>Hallo,</p><p>ich habe ja einen Agrostar in Österreich verkauft.</p><p>An Papieren aus Österreich habe ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und den Typenschein "Einzelgenehmigung".</p><p>Da die Kabine des Schleppers ausgebrannt ist ist die Zulassungsbescheinigung Teil 2 zerstört worden.</p><p>Nun zum eigentlichen Problem.</p><p>Ich kann den Schlepper nicht zulassen, da die Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil 2 braucht, damit klar ist das ich der rechtmäßige Besitzer bin.</p><p>Den Kaufvertrag den ich mit dem Landmaschinenhändler abgeschlossen habe erkennt die Zulassungstelle nicht an.</p><p>Was kann ich nun machen?</p><p>Reicht es wenn ich den Vorbesitzer eine Eidesstattliche Erklärung ausfüllen lasse in der drin steht das die Zulassungbescheiniung Teil 2 bei einem Brand zerstört worden ist?</p><p>Oder wie kann ich weiter machen?</p><p>Ich hoffe ihr könnt mir helfen.</p><p></p><p>Freundliche Grüße</p><p>Robin</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="RobinD4506-S, post: 485531, member: 3762"] Hallo, ich habe ja einen Agrostar in Österreich verkauft. An Papieren aus Österreich habe ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und den Typenschein "Einzelgenehmigung". Da die Kabine des Schleppers ausgebrannt ist ist die Zulassungsbescheinigung Teil 2 zerstört worden. Nun zum eigentlichen Problem. Ich kann den Schlepper nicht zulassen, da die Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil 2 braucht, damit klar ist das ich der rechtmäßige Besitzer bin. Den Kaufvertrag den ich mit dem Landmaschinenhändler abgeschlossen habe erkennt die Zulassungstelle nicht an. Was kann ich nun machen? Reicht es wenn ich den Vorbesitzer eine Eidesstattliche Erklärung ausfüllen lasse in der drin steht das die Zulassungbescheiniung Teil 2 bei einem Brand zerstört worden ist? Oder wie kann ich weiter machen? Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Freundliche Grüße Robin [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Authentifizierung
Was ist die übliche Farbe des Himmels an einem klaren Tag?
Antworten
Foren
Deutz Community
TÜV, Versicherung und Vorschriften
Österreichische Fahrzeugpapiere
Oben