Nutzung des grünes Kennzeichen

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DeutzD25

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Moin moin!
Aus gegebenem Anlass habe ich eine Frage:
Mein Bruder (56) aus NRW hat vor 16 Jahren seine Landwirtschaft aufegegeben. Ein D4506 sowie ein F2L514 sind erhalten geblieben. Beide laufen nach wie vor mit der grünen Nummer.
Auch ein Krone Emslandkipper ist noch da. Er wird mit einem Folgekennzeichen betrieben (ABE vorhanden) .
Seine Flächen ca. 5-6ha sind verpachtet.
Er benötigt die Schlepper eigentlich nur zum Holzholen und für Treckertreffen.
Eigentlich betreibt er Steuerhinterziehung, oder?
Normalerweise müsste er Steuern nachzahlen, falls das Amt es herausfindet.
Frage: Wie kann das Finanzamt/Straßenverkehrsamt die nichtlandwirtschaftliche Nutzung nachweisen?
Ohne kriminelle Hintergedanken zu haben, stelle ich mir nun die Frage, wie man den Einzug des Kennzeichens und das Ende Steuerbefreiung umgehen kann.
Ich hoffe ihr könnt Licht ins Dunkel bringen.
Das mag alles ein bischen kriminell klingen, aber das soll es nicht.
Ich frage dies nur aus reinem Interesse.
Viele Grüße
Wolfgang
 
kohlemann

kohlemann

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Hallo Wolfgang
Wenn ich dein Bruder wäre,würdest du allein schon für das einstellen dieser Frage in einem für jedermann zugänglichen Forum furchtbar eins zwischen die Hörner bekommen. X(
Und rein aus Interesse fragt man sowas hier schon mal gar nicht,da könntest du auch direkt zum Finanzamt gehen und dort nachfragen,ich denke dein Bruder wäre begeistert.

Manchmal sollte man wirklich besser erstmal sein Gehirn einschalten,bevor etwas geschrieben wird.
Ohne Worte! X(

Gruß Ralf
 
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DeutzD25

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kohlemann schrieb:
Hallo Wolfgang
Wenn ich dein Bruder wäre,würdest du allein schon für das einstellen dieser Frage in einem für jedermann zugänglichen Forum furchtbar eins zwischen die Hörner bekommen. X(
Und rein aus Interesse fragt man sowas hier schon mal gar nicht,da könntest du auch direkt zum Finanzamt gehen und dort nachfragen,ich denke dein Bruder wäre begeistert.

Manchmal sollte man wirklich besser erstmal sein Gehirn einschalten,bevor etwas geschrieben wird.
Ohne Worte! X(

Gruß Ralf

Hallo!

Ich habe ausdrücklich gesagt, dass ich keine kriminellen Vorsätze besitze.
Und warum reagierst du so über?
Es tut mir leid, dass ich dich gereizt habe.
Entschuldigung.
Mich interessieren die rechtlichen Dinge an der Sache.
Außerdem steht in meinem Profil nur mein Vorname, der erste Buchstabe meines Nachnamens und mein Bundesland. Ich bin also fast anonym.
Um es klar zu machen: Falls ich nicht 230km von meinem Bruder entfernt wohen würde (im Nachbarbundesland), wäre ich schon zum Finanzamt gegangen und hätte mich über den Sachverhalt erkundigt.
Falls diese Thema auch andere Gemüter aufregt, bitte ich darum es zu löschen.
Um es nochmal zu sagen: Ich habe keine bösen Absichten und will auch keinen Streit entfachen.

Viele Grüße
Wolfgang
 
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Frederik

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Hallo,

der Grund für die Steuerbefreiung ist eigentlich nicht mehr gegeben. Folglich müsstest du Steuern bezahlen. Nur dieses ganze Gebiet ist eine absolut graue Zone.

Der eine Beamte lässt das jahrelang durchgehen, der andere bohrt sofort nach und du bist wegen Steuerhinterziehung dran.

Du oder dein Bruder kann die Sache nach dem Motto "merkt keiner" einfach weiterziehen oder aber du bist ehrlich und meldest dem Fiskus dass du keinen Grund mehr hast dich von der Steuer befreien zu lassen. Je nach Sachbearbeiter zalhts weiterhin nichts, ab sofort, ab sofort + 16 Jahre nach oder es wird wegen Steuerhinterziehung gegen dich ermittelt.


Mfg
 
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Hallo Wolfgang,
Ist der Grund für die Steuerbefreiung wirklich nichtmehr gegeben?
"Holz holen" ist ein dehnbarer Begriff. Am besten wäre, er holt das Holz im eigenen Wald, dann ist das grüne Zeichen ohne wenn und aber ok.
Ist es nicht der eigene Wald, weiß nicht....ein landwirtschaftlicher Lohnunternehmer hat grüne Zeichen, oder? muß er unbedingt selber Flächen besitzen, glaub nicht...Traktorenhändler bekommen ein grünes Zeichen, wenn sie ihre Maschinen als Vorführmaschinen zum Bauern geben, müssen aber Steuern zahlen für die Zeit, in der ihre Maschine für die Fahrschule läuft.
Ich meine, man kann einen Traktor auch landw./forstw. nutzen, ohne Flächen zu haben. Man muß vielleicht nur wissen, wie man es glaubhaft machen kann.

Treckertreffen gehört sowieso nicht zur landw. Nutzung. Wenn mich aber keiner kontrolliert hat, wird mir aber auch keiner nachsweisen, daß ich 16 Jahre zu x Treffen getuckert bin, oder?

Ich denke fast, man wird mir für diesen Beitrag die Ohren langziehen...


Grüße aus Sachsen (wo man, wenn man 1 Pferd hat auch ein grünes Nummernschild dazubekommt), Jürgen
 
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SebastianF.

SebastianF.

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es gibt auch leute, die malen ihr grünes kennzeichen schwarz an, damit es bei einer verkehrskontrolle nicht auffällt :D
dürfte er mit grüner nummer fahren, wenn er ein gewerbe anmeldet? denn ne gewerbeanmeldung kriegste für 20euro.

ich z.B. will ein gewerbe anmelden und dann brennholz verkaufen und ab und zu mal ne kleine durchforstung machen. eigenes land oder eigenen wald besitzten wir keinen. bekäm ich dafür ne grüne nummer? ich wär ja dann sozusagen lohnunternehmer. und selbst wenn ich nu 1 durchforstung im jahr mache, dürften sie mir das gewerbe nicht kündigen!?
 
kohlemann

kohlemann

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Hallo Wolfgang
Ich habe nicht überreagiert und unterstelle dir auch keine kriminellen Vorsätze.
Manchmal sollte man die Dinge aber einfach so lassen wie sie sind und nicht darin herumstochern.
Ist dir vielleicht mal der Gedanke gekommen,daß hier evt. auch noch andere Leute mitlesen,bei denen nicht unbedingt das Traktorhobby im Vordergrund steht?
Denen sollte man nicht unbedingt auch noch eine Steilvorlage liefern.
Gruß Ralf
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo Wolfgang,
siehe bitte hier unter Rubrik einmal nach, dort habe ich einiges zu diesem Thema eingestellt. Ich gehe davon, wenn du dich dort durchgearbeitet hast, ist die Sache klar. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, so sende mir eine PN und ich versuche dir das nochmal näher zu bringen.

Gruß

Rüdiger
 
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Neuburger Tom

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Hallo ,was für Voraussetzungen muss ich nun haben um das grüne zu bekommen????
 
Dirk

Dirk

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Neuburger Tom schrieb:
Hallo ,was für Voraussetzungen muss ich nun haben um das grüne zu bekommen????

Hallo Tom,

frag einfach bei dem für Dich zuständigen Finanzamt nach.

Die Bedingungen sind schon mal je nach Bundesland unterschiedlich.

Hilfreich sind:
-eigene Acker- oder Wiesenflächen
-eigener Wald
-Mitglied in der Berufsgenossenschaft
-im Schein des Schleppers steht als Fahrzeugtyp "Ackerschlepper"


Ablauf der Zulassung:
-Du meldest den Schlepper im Starßenverkehrsamt mit grüner Nummer an
-Das Straßenverkehrsamt meldet die Zulassung ans Finanzamt
-Du erhälst vom Finanzamt ein Antragsformular in dem Du die grüne
Zulassung begründen mußt.
-Das Finanzamt entscheidet über die Berechtigung.

Gruß
Dirk
 
Diesel_Joerg

Diesel_Joerg

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Dirk schrieb:
Neuburger Tom schrieb:
Hallo ,was für Voraussetzungen muss ich nun haben um das grüne zu bekommen????

Hallo Tom,


Ablauf der Zulassung:
-Du meldest den Schlepper im Starßenverkehrsamt mit grüner Nummer an
-Das Straßenverkehrsamt meldet die Zulassung ans Finanzamt
-Du erhälst vom Finanzamt ein Antragsformular in dem Du die grüne
Zulassung begründen mußt.
-Das Finanzamt entscheidet über die Berechtigung.

Gruß
Dirk

Hallo,

ob das nun auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, weiß ich nicht, jedenfalls ist das^^ so nicht richtig, und das schon seit Jahren nicht mehr.

Du gehst erst zum Finanzamt und beantragst eine grüne Nummer.
Hierbei ist wichtig dass du dem Beamten klar darlegen musst warum du eine grüne Nummer möchtest. (gepachtetes o. eigenes Land, Nutzung und Ertragsnachweise)
Dann wird entschieden obs passt und erst dann kannste zur Zulassungsstelle.

Gruß Jörg.
 
kohlemann

kohlemann

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Hallo Jörg
Das kannst du aber so nicht allgemeingültig für ganz Deutschland hinstellen.
Die Verfahrensweise ist in der Tat sogar Städteweise unterschiedlich.

@Neuburger Tom
Schau doch mal bitte in der Suchfunktion nach,so wie Rüdiger es nur einen Beitrag vor deinem geschrieben hat,dann wirst du fündig.
Dieses Thema ist hier nun wirklich oft genug durchgekaut worden und eine sichere Auskunft kann dir wirklich nur dein zuständiges Finanzamt geben.

Gruß Ralf
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo,

da diese3s Thema schon öfter hier behandelt wurde, schließe ich es jetzt.

Bei noch offenen Fragen hier im Bereich nachsehen oder mich per PN / Email anschreiben.

Gruß

Rüdiger
 
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Thema: Nutzung des grünes Kennzeichen
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