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Nur LoF-Zugmaschine bei Hänger mit schwarzem Kennzeichen????
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<blockquote data-quote="Homer Jay" data-source="post: 468844" data-attributes="member: 10187"><p>Hallo Peter,</p><p>ist eigentlich recht simpel. Erstmal ist zu klären, ob dein Schlepper eine Landwirtschaftliche Zugmaschine ist. Nimm mal deinen Fahrzeugschein vom Schlepper und sieh dir die Schlüsselnummer an.</p><p></p><p>Wenn dort 8710 (neu 8910000), 8720 (neu 8920000) oder 8700 eingetragen ist, dann darfst Dein Schlepper den Anhänger mit einer Geschwindigkeit von 25 km/h ziehen. Die Schlüsselnummer gibt nämlich an, ob Dein Schlepper eine Landwirtschaftliche Zugmaschine ist, oder eine selbstfahrende Arbeitsmaschine oder ob es sich im Fall eines Unimogs um einen LKW handelt.</p><p></p><p>Möglicherweise sind die Achsen des Anhängers nur bis 25 km/h zugelassen, deswegen ist die Geschwindigkeitseinschränkung denkbar. Schneller darfst Du nicht fahren, auch wenn Dein Schlepper 40 km/h schafft.</p><p></p><p>Zweitens ist zu klären ob Du damit fahren darfst.</p><p>Ob Du die Kombination selber auch auf der Straße fahren darfst, hängt von Deinem Führerschein ab. Mit der alten Klasse 3 war die Klasse 5 inbegriffen, dort gab es nicht die Beschränkung auf die Landwirtschaft (grüne Nummer), damit dürftest Du das Gespann mit schwarzer Nummer fahren. Die neuen Klassen L und T haben heute alle die Einschränkung auf Landwirtschaft, einzig die Schlüsselzahl L174 hebt diese Zweckbindung auf.</p><p></p><p>Es könnte also der Fall rauskommen, das die Fahrzeugkombination ok ist, Du selber den Zug aber nicht fahren darfst, weil Du nicht den passenden Führerschein dafür hast.</p><p></p><p>Gruß</p><p>Jürgen</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Homer Jay, post: 468844, member: 10187"] Hallo Peter, ist eigentlich recht simpel. Erstmal ist zu klären, ob dein Schlepper eine Landwirtschaftliche Zugmaschine ist. Nimm mal deinen Fahrzeugschein vom Schlepper und sieh dir die Schlüsselnummer an. Wenn dort 8710 (neu 8910000), 8720 (neu 8920000) oder 8700 eingetragen ist, dann darfst Dein Schlepper den Anhänger mit einer Geschwindigkeit von 25 km/h ziehen. Die Schlüsselnummer gibt nämlich an, ob Dein Schlepper eine Landwirtschaftliche Zugmaschine ist, oder eine selbstfahrende Arbeitsmaschine oder ob es sich im Fall eines Unimogs um einen LKW handelt. Möglicherweise sind die Achsen des Anhängers nur bis 25 km/h zugelassen, deswegen ist die Geschwindigkeitseinschränkung denkbar. Schneller darfst Du nicht fahren, auch wenn Dein Schlepper 40 km/h schafft. Zweitens ist zu klären ob Du damit fahren darfst. Ob Du die Kombination selber auch auf der Straße fahren darfst, hängt von Deinem Führerschein ab. Mit der alten Klasse 3 war die Klasse 5 inbegriffen, dort gab es nicht die Beschränkung auf die Landwirtschaft (grüne Nummer), damit dürftest Du das Gespann mit schwarzer Nummer fahren. Die neuen Klassen L und T haben heute alle die Einschränkung auf Landwirtschaft, einzig die Schlüsselzahl L174 hebt diese Zweckbindung auf. Es könnte also der Fall rauskommen, das die Fahrzeugkombination ok ist, Du selber den Zug aber nicht fahren darfst, weil Du nicht den passenden Führerschein dafür hast. Gruß Jürgen [/QUOTE]
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Wenn es draußen regnet, was ist dann eine sinnvolle Sache, die man mitnehmen sollte, bevor man das Haus verlässt?
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