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Beitrag
<blockquote data-quote="Rüdiger" data-source="post: 40200" data-attributes="member: 730"><p>Hallo,</p><p></p><p>was schreibt der Gesetzgeber zum Thema Ladungssicherung vor?</p><p></p><p></p><p></p><p>Hier eine Kurzfassung. </p><p></p><p>Der Gesetzgeber schreibt in § 22 StVO vor, dass die Ladung zu sichern ist.</p><p>In § 23 StVO sagt er aus, dass der Fahrer dafür Verantwortung trägt. </p><p>Gem. § 30 StVZO hat der Halter ein geeignetes Fahrzeug einzusetzen und dieses auszurüsten und nach § 31 StVZO hat der Halter dafür zu sorgen, dass diese Ausrüstung für den jeweiligen Transport ausreichend ist</p><p></p><p>Gem. § 22 StVO wird verlangt, dass die Ladung verkehrssicher zu verstauen und gegen Herabfallen und Verrutschen besonders zu sichern ist. </p><p>Was aber unter verkehrssicher verstanden wird, erläutert eine dazu erlassene Verwaltungsvorschrift, diese ist auch Grundlage für den Polizeibeamten.</p><p>In dieser Vorschrift wird eine gleichmäßige und sichere Verteilung der Ladung gefordert. Darunter ist die Einhaltung der höchstzulässigen Achslasten, einen gleichmäßige Gewichtsverteilung, die Einhaltung der Mindestvorderachslast zu verstehen.</p><p>Es wird außerdem gefordert, dass sie Ladung sicher zu verwahren und wenn nötig zu befestiegen ist, damit die Ladung nicht Herabfallen/Verrutschen kann.</p><p></p><p>Wie das zu geschehen hat ist dort leider nicht angeführt. </p><p>Um dies feststellen zu können wird mit der VDI-Richtlinie 2700 ff gearbeitet. Diese Richtlinie wird auch von der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt.</p><p></p><p>"Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.</p><p></p><p></p><p>Ladungssicherung</p><p>Es gibt nur für den Transport von Gefahrgut besondere Vorschriften mit einem klaren gesetzlich normierten Regelwerk für die technische Ausrüstung von Fahrzeugen und die Schulungen oder Prüfungen für die am Transport beteiligten Personen. Die gesetzlichen Vorschriften zur Ladungssicherung im "normalen Güterkraftverkehr" geben lediglich einen recht allgemeinen Rahmen vor, der nicht mit Vorschriften darüber ausgefüllt ist, welche Maßnahmen konkret zu einer "verkehrssicheren" Sicherung der Ladung führen. In der Praxis haben sich jedoch eine Vielzahl von Regeln herausgebildet, die - insbesondere wenn "das Kin in den Brunne gefallen ist" - eine rechtliche Bindungswirkung haben.</p><p></p><p></p><p>Hoffe es hilft weiter.</p><p></p><p>Die Richtlinie muß ich mir auch erst noch genauer anschauen.</p><p></p><p>Tip: Der TÜV/DEKRA müsste dies Richtlinie haben.</p><p></p><p>Gruß</p><p></p><p>Rüdiger</p><p></p><p></p><p>Frage: hat er ein Bußgeldbescheid bekommen?</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Rüdiger, post: 40200, member: 730"] Hallo, was schreibt der Gesetzgeber zum Thema Ladungssicherung vor? Hier eine Kurzfassung. Der Gesetzgeber schreibt in § 22 StVO vor, dass die Ladung zu sichern ist. In § 23 StVO sagt er aus, dass der Fahrer dafür Verantwortung trägt. Gem. § 30 StVZO hat der Halter ein geeignetes Fahrzeug einzusetzen und dieses auszurüsten und nach § 31 StVZO hat der Halter dafür zu sorgen, dass diese Ausrüstung für den jeweiligen Transport ausreichend ist Gem. § 22 StVO wird verlangt, dass die Ladung verkehrssicher zu verstauen und gegen Herabfallen und Verrutschen besonders zu sichern ist. Was aber unter verkehrssicher verstanden wird, erläutert eine dazu erlassene Verwaltungsvorschrift, diese ist auch Grundlage für den Polizeibeamten. In dieser Vorschrift wird eine gleichmäßige und sichere Verteilung der Ladung gefordert. Darunter ist die Einhaltung der höchstzulässigen Achslasten, einen gleichmäßige Gewichtsverteilung, die Einhaltung der Mindestvorderachslast zu verstehen. Es wird außerdem gefordert, dass sie Ladung sicher zu verwahren und wenn nötig zu befestiegen ist, damit die Ladung nicht Herabfallen/Verrutschen kann. Wie das zu geschehen hat ist dort leider nicht angeführt. Um dies feststellen zu können wird mit der VDI-Richtlinie 2700 ff gearbeitet. Diese Richtlinie wird auch von der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt. "Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Ladungssicherung Es gibt nur für den Transport von Gefahrgut besondere Vorschriften mit einem klaren gesetzlich normierten Regelwerk für die technische Ausrüstung von Fahrzeugen und die Schulungen oder Prüfungen für die am Transport beteiligten Personen. Die gesetzlichen Vorschriften zur Ladungssicherung im "normalen Güterkraftverkehr" geben lediglich einen recht allgemeinen Rahmen vor, der nicht mit Vorschriften darüber ausgefüllt ist, welche Maßnahmen konkret zu einer "verkehrssicheren" Sicherung der Ladung führen. In der Praxis haben sich jedoch eine Vielzahl von Regeln herausgebildet, die - insbesondere wenn "das Kin in den Brunne gefallen ist" - eine rechtliche Bindungswirkung haben. Hoffe es hilft weiter. Die Richtlinie muß ich mir auch erst noch genauer anschauen. Tip: Der TÜV/DEKRA müsste dies Richtlinie haben. Gruß Rüdiger Frage: hat er ein Bußgeldbescheid bekommen? [/QUOTE]
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