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Kein Kalkammon mehr an Nicht-Bauern in NRW???
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<blockquote data-quote="AntonDosenkohl" data-source="post: 253909" data-attributes="member: 8802"><p>Hallo,</p><p>also ich hab mal rumgegoogelt. Offensichtlich hat 2008 unsere Regierung eine Gefahrstoffverordnung geändert. Auslöser waren die Bekloppten dieser Sauerlandgruppe, die 2007 mit grossen Mengen Wasserstoffperoxyd eine Bombe bauen wollten. Seitdem durften so böse Sachen wie Kalkammonsalpeter und Ammoniumnitrat nur noch gegen Nachweis abgegeben werden; die berufliche Verwendung als Landwirt war ausgenommen, da die Genossenschaften wohl eh irgendwie Buch geführt haben.</p><p></p><p>Im Dezember 2010 ist das dann wohl EU Recht geworden. Stichworte sind GHS: Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien</p><p>und REACH: Registration, Evaluation, Authorisation of CHemicals.</p><p>Jetzt gilt wohl folgendes: Es wird der Besitz von folgenden Stoffen strafbar:</p><p></p><p>Wasserstoffperoxid über 12 Gew.-% </p><p>Nitromethan über 30 Gew.-% </p><p>Salpetersäure über 3 Gew.-% </p><p>Kaliumchlorat über 40 Gew.-% </p><p>Kaliumperchlorat über 40 Gew.-% </p><p>Natriumchlorat über 40 Gew.-% </p><p>Natriumperchlorat über 40 Gew.-% </p><p></p><p>Es wurde eine Meldepflicht für folgende Grundchemikalien eingeführt:</p><p></p><p>Hexamin </p><p>3,6,9,12-tetra- </p><p>Azatetradecamethylenediamin </p><p>Schwefelsäure </p><p>Aceton </p><p>Kaliumnitrat </p><p>Natriumnitrat </p><p>Calciumnitrat </p><p>Kalkammonsalpeter </p><p>Ammoniumnitrat</p><p></p><p>Wie gesagt, Landwirte betrifft das nicht. Ich vermute aber mal ganz stark, dass Landwirte, die Dünger an Privatleute abgeben, sich vermutlich in einer Grauzone bewegen.</p><p>Bliebe also nur die Möglichkeit, einen Landwirt zu bitten, meine Wiese zu düngen, was wohl nicht gerade Begeisterungsstürme hervorrufen wird, da die zur Zeit genug auf der eigenen Scholle zu tun haben.</p><p></p><p>Frustrierte Grüße</p><p>Anton</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="AntonDosenkohl, post: 253909, member: 8802"] Hallo, also ich hab mal rumgegoogelt. Offensichtlich hat 2008 unsere Regierung eine Gefahrstoffverordnung geändert. Auslöser waren die Bekloppten dieser Sauerlandgruppe, die 2007 mit grossen Mengen Wasserstoffperoxyd eine Bombe bauen wollten. Seitdem durften so böse Sachen wie Kalkammonsalpeter und Ammoniumnitrat nur noch gegen Nachweis abgegeben werden; die berufliche Verwendung als Landwirt war ausgenommen, da die Genossenschaften wohl eh irgendwie Buch geführt haben. Im Dezember 2010 ist das dann wohl EU Recht geworden. Stichworte sind GHS: Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und REACH: Registration, Evaluation, Authorisation of CHemicals. Jetzt gilt wohl folgendes: Es wird der Besitz von folgenden Stoffen strafbar: Wasserstoffperoxid über 12 Gew.-% Nitromethan über 30 Gew.-% Salpetersäure über 3 Gew.-% Kaliumchlorat über 40 Gew.-% Kaliumperchlorat über 40 Gew.-% Natriumchlorat über 40 Gew.-% Natriumperchlorat über 40 Gew.-% Es wurde eine Meldepflicht für folgende Grundchemikalien eingeführt: Hexamin 3,6,9,12-tetra- Azatetradecamethylenediamin Schwefelsäure Aceton Kaliumnitrat Natriumnitrat Calciumnitrat Kalkammonsalpeter Ammoniumnitrat Wie gesagt, Landwirte betrifft das nicht. Ich vermute aber mal ganz stark, dass Landwirte, die Dünger an Privatleute abgeben, sich vermutlich in einer Grauzone bewegen. Bliebe also nur die Möglichkeit, einen Landwirt zu bitten, meine Wiese zu düngen, was wohl nicht gerade Begeisterungsstürme hervorrufen wird, da die zur Zeit genug auf der eigenen Scholle zu tun haben. Frustrierte Grüße Anton [/QUOTE]
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