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<blockquote data-quote="Brauns" data-source="post: 429461" data-attributes="member: 19240"><p>Hallo,</p><p>mein Kollege hat einen Fahr D 90, mit Anfrage über das Kraftfahrbundesamt in Flensburg ( ist das KFZ geklaut?/ liegen Ansprüche Dritter vor ?) und dementsprechender Bescheinigung das gegen das Fahrzeug nichts vorliegt, konnte mein Kollege den Fahr trotz neuem TÜVs nicht anmelden, er bräuchte eine Eidesstattliche Erklärung von dem letzten eingetragenen Halter!!!</p><p>Selbst der Kaufvetrag mit beiden Unterschriften von Käufer und Verkäufer ( wo der Verkäufer zusichert alleiniger Eigentümer zu sein und keine Rechte Dritter vorliegen ) haben ausgereicht, um eine Zulassung zu erreichen.</p><p>Ein halbes Jahr später hatte der Kollege Glück.........ein weitläufig Bekannter aus dem gleichen Dorf hatte in einem alten Aktendeckel auf der Zulassungsstelle den alten Brief des Fahrs gefunden ( absoluter Glücksfall, ein weiterer Angestellter hatte den Fahr im Auftrag abgemeldet und vergessen den Brief zurückzugeben....der Fahr blieb im gleichen Landkreis) .......und sich bei dem Kollegen gemeldet.......so konnte der Fahr zurück auf die Straße.......was es sonst gegeben hätte weiß bei uns keiner.....ich wäre vorsichtig und würde ohne Papiere keinen Schlepper kaufen.</p><p>( Ein Auto ohne ausgefülltes Serviceheft auch nicht........in Zeiten mit Laptop festgelegten Kilometerstand!!!)</p><p></p><p>LG</p><p>Stefan</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Brauns, post: 429461, member: 19240"] Hallo, mein Kollege hat einen Fahr D 90, mit Anfrage über das Kraftfahrbundesamt in Flensburg ( ist das KFZ geklaut?/ liegen Ansprüche Dritter vor ?) und dementsprechender Bescheinigung das gegen das Fahrzeug nichts vorliegt, konnte mein Kollege den Fahr trotz neuem TÜVs nicht anmelden, er bräuchte eine Eidesstattliche Erklärung von dem letzten eingetragenen Halter!!! Selbst der Kaufvetrag mit beiden Unterschriften von Käufer und Verkäufer ( wo der Verkäufer zusichert alleiniger Eigentümer zu sein und keine Rechte Dritter vorliegen ) haben ausgereicht, um eine Zulassung zu erreichen. Ein halbes Jahr später hatte der Kollege Glück.........ein weitläufig Bekannter aus dem gleichen Dorf hatte in einem alten Aktendeckel auf der Zulassungsstelle den alten Brief des Fahrs gefunden ( absoluter Glücksfall, ein weiterer Angestellter hatte den Fahr im Auftrag abgemeldet und vergessen den Brief zurückzugeben....der Fahr blieb im gleichen Landkreis) .......und sich bei dem Kollegen gemeldet.......so konnte der Fahr zurück auf die Straße.......was es sonst gegeben hätte weiß bei uns keiner.....ich wäre vorsichtig und würde ohne Papiere keinen Schlepper kaufen. ( Ein Auto ohne ausgefülltes Serviceheft auch nicht........in Zeiten mit Laptop festgelegten Kilometerstand!!!) LG Stefan [/QUOTE]
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