INFO Zulassung/ Steuer D4506

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gasi136

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Hallo,

Ich Starte im Moment eine kleine Anfrage da ich kurz vor dem Kauf eines
D4506er bin.

http://www.deutzforum.de/thread.php?threadid=4470

wie alle anderen brauch ich Infos zur Zulassung, habe auch schon gewaltig die Suchmaschine im Forum gequält.

Zu den Kennzeichen habe ich einiges gefunden, stimmen die 11,60 Euro pro angefangenen 200kg noch (Zulassung Schwarz.KZ) ???

Grünes Kennzeichen, brauch man bei der Zulassungsstelle eine Bescheinigung der BG oder reicht die Angabe der Nutzung??? Ich habe telefonisch von der Zulassungsstelle die Aussage bekommen dass ich nicht's nachweisen muss und dass Traktoren bei Ihnen immer auf Grün angemeldet werden, kann das einer Bestätigen???

Zu der Versicherung, kann mir einer Versicherungen nennen bei denen die SF Klasse variabel ist und somit nach einer gewissen Laufzeit die Versicherung günstiger wird??

Würde mich über INfos freuen

Grüsse
gasi136
 
voepi

voepi

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Hallo,
die Zulassung mit grünem Kennzeichen ist eine Sache. Wenn Du den Traktor angemeldet hast, bekommst Du vom Finanzamt Post. Dem Finanzamt mußt Du dann nachweisen, dass der Traktor für LoF-Zwecke genutzt werden soll. Frag deshalb vorab bei dem für die Kfz-Steuer zuständigen Finanzamt nach.
 
Dirk

Dirk

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Hallo,

eine Zulassung mit grünem Kennzeichen wird in den einzelnen Bundesländern wohl unterschiedlich gehandhabt.
Bei mir wollte die Dame vom Finanzamt nur wissen, ob im Brief bei Fahrzeugtyp "Ackerschlepper" steht. Damit war die Zulassung und die Genehmigung vom Finanzamt kein Problem Daumen. Eigene Land- und forstwirtschaftliche Flächen sind aber immer von Vorteil. Ggf. kann man Flächen pachten um bestimmte Mindestgrößen zu erreichen.

Aber Vorsicht: Mit einem grünen Kennzeichen darfst Du (eigentlich) nur Fahrten zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken (LOF) machen.
Zu Schleppern mit grünem Kennzeichen gibt es günstige Versicherungen (z.B. GHV-Darmstadt www.ghv-darmstadt.de) die auf LOF-Fahrzeuge spezailisiert sind.
Dann sind aber auch nur LOF-Einsätze versichert!
Vorteil: Bis 25km/h sind die hinter Schleppern mit grünem Kennzeichen mitgeführten Anhänger TÜV- und steuerbefreit (es wird nur eine Betriebserlaubnis benötigt). Solange ein Anhänger am Schlepper hängt, ist er über die Schlepperversicherung mitversichert.
Bei schwarzem Schlepper-Kennzeichen darfst Du keine Hänger mit grünem KZ mitnehmen.
Hier im Forum gibt es unter "TÜV, Versicherung und Vorschriften" zu diesem Thema einige Beiträge.

Gruß
Dirk
 
Thema: INFO Zulassung/ Steuer D4506

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