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<blockquote data-quote="Lars" data-source="post: 3351" data-attributes="member: 3"><p>Nochmal zur Klarstellung:</p><p></p><p>wenn grünes Kennzeichen / Landwirtschaft, dann ist jede Fahrt, die landwirtschaftlichen Zwecken dient, zulässig. Ohne Ausnahme, auch Sonntags ohne Einschränkung! Auch due Bundes-Immissions-Schutzverordnung, die z.B. regelt, wann man rasenmähen darf usw. nimmt land- und forstwirtschaftliche Nutzung ausdrücklich aus. Man darf als Landwirt immer Krach machen! das ist auch gut so </p><p></p><p>Der Fahrzeughalter bestimmt den Einsatzzweck, wenn er also zum Treffen mit grüner Nummer fährt, so dienst es dann landwirtschaftlichen Zwecken, wenn er plant, dort seinen Traktor anzupreisen (Verkaufsabsicht) oder Ersatzteile zu erwerben, oder eine Maschine zu kaufen usw. </p><p>-Also eigentlich immer- <img src="/styles/deutz/smilies/biggrin.png" class="smilie" loading="lazy" alt=":D" title="biggrin :D" data-shortname=":D" /> </p><p></p><p>Lars</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Lars, post: 3351, member: 3"] Nochmal zur Klarstellung: wenn grünes Kennzeichen / Landwirtschaft, dann ist jede Fahrt, die landwirtschaftlichen Zwecken dient, zulässig. Ohne Ausnahme, auch Sonntags ohne Einschränkung! Auch due Bundes-Immissions-Schutzverordnung, die z.B. regelt, wann man rasenmähen darf usw. nimmt land- und forstwirtschaftliche Nutzung ausdrücklich aus. Man darf als Landwirt immer Krach machen! das ist auch gut so Der Fahrzeughalter bestimmt den Einsatzzweck, wenn er also zum Treffen mit grüner Nummer fährt, so dienst es dann landwirtschaftlichen Zwecken, wenn er plant, dort seinen Traktor anzupreisen (Verkaufsabsicht) oder Ersatzteile zu erwerben, oder eine Maschine zu kaufen usw. -Also eigentlich immer- :D Lars [/QUOTE]
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