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Grünes Kennzeichen und Haltertrennung?
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Beitrag
<blockquote data-quote="Marlenchen" data-source="post: 356918" data-attributes="member: 14971"><p>Hallo,</p><p>so, heute der Anruf beim Finanzamt. </p><p>Für die Berechtigung eines grünes Kennzeichens muss der landwirtschaftliche Hof eine landwirtschaftliche Einheitswertnummer aufweisen und eine klare eindeutige Gewinnabsicht haben. Die Nummer alleine, oder eine BG-Nr reicht nicht aus. Dies ist ggf. durch Einkommensnachweise zu belegen. Hilfreich hierbei ist der Nachweis von Ackerland, nur reine Weideflächen helfen oftmals nicht weiter. Es liegt dann der Verdacht nahe, dass der Hof als Hobby betrieben wird. Die nette Frau beim Finanzamt hat mich extra auf diese Punkte hingewiesen.</p><p></p><p>Heißt leider für uns, dass wir auf schwarz anmelden. Der Hof ist zwar eingetragen, aber nur mit Weiden und eine eindeutige Gewinnabsicht wird (noch) schwer nachweisbar sein. Zwar ist die Tierzucht als Gewerbe angemeldet, aber das hilft uns auch nicht, da Gewerbetriebe auch nicht grün fahren dürfen. Erschwerend für uns ist leider auch, dass bis dato kein Traktor vorhanden war. </p><p></p><p>Irgendwo hier im Forum habe ich gelesen, das der Fahrer beim grünen Kennzeichen eingeschränkt wäre, also nur Angestellte bzw. Personen die im Arbeitsverhältnis stehen. Diese Aussage ist falsch, es darf jeder fahren, sofern die Fahrt landwirtschaftlichen Einsatz hat. Habe extra gefragt. Nur mals als Hinweis, falls jemand sonst nach diesem Thema sucht.</p><p></p><p>Gruß</p><p>Heike</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Marlenchen, post: 356918, member: 14971"] Hallo, so, heute der Anruf beim Finanzamt. Für die Berechtigung eines grünes Kennzeichens muss der landwirtschaftliche Hof eine landwirtschaftliche Einheitswertnummer aufweisen und eine klare eindeutige Gewinnabsicht haben. Die Nummer alleine, oder eine BG-Nr reicht nicht aus. Dies ist ggf. durch Einkommensnachweise zu belegen. Hilfreich hierbei ist der Nachweis von Ackerland, nur reine Weideflächen helfen oftmals nicht weiter. Es liegt dann der Verdacht nahe, dass der Hof als Hobby betrieben wird. Die nette Frau beim Finanzamt hat mich extra auf diese Punkte hingewiesen. Heißt leider für uns, dass wir auf schwarz anmelden. Der Hof ist zwar eingetragen, aber nur mit Weiden und eine eindeutige Gewinnabsicht wird (noch) schwer nachweisbar sein. Zwar ist die Tierzucht als Gewerbe angemeldet, aber das hilft uns auch nicht, da Gewerbetriebe auch nicht grün fahren dürfen. Erschwerend für uns ist leider auch, dass bis dato kein Traktor vorhanden war. Irgendwo hier im Forum habe ich gelesen, das der Fahrer beim grünen Kennzeichen eingeschränkt wäre, also nur Angestellte bzw. Personen die im Arbeitsverhältnis stehen. Diese Aussage ist falsch, es darf jeder fahren, sofern die Fahrt landwirtschaftlichen Einsatz hat. Habe extra gefragt. Nur mals als Hinweis, falls jemand sonst nach diesem Thema sucht. Gruß Heike [/QUOTE]
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