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Grünes Kennzeichen und Haltertrennung?
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<blockquote data-quote="hh" data-source="post: 356306" data-attributes="member: 13072"><p>Hallo Johannes,</p><p></p><p>natürlich weiß ich das die Zulassungsbescheinigung Teil I etwas anderes ist als die Zulassungsbescheinigung Teil II !</p><p></p><p>Die Zulassungsbescheinigung Teil II entspricht doch (auch deiner Ansicht) dem ehemaligen Brief !</p><p>Früher stand in keinem Brief ""Der Inhaber des KFZ-Briefs wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen".</p><p></p><p>Deine Aussage</p><p></p><p>kann ich nicht verstehen und ist auch falsch !</p><p><strong>Ein Besitzer ist kein Eigentümer !!!</strong></p><p></p><p>Unabhängig davon, meine Aussage das die Zulassungsbescheinigung Teil II kein Eigentümernachweis darstellt ist (und war) richtig ! </p><p>Heike sollte sich (um rechtlich weitestgehend abgesichert zu sein) eine schriftliche Bestätigung ihres Freundes geben lassen das der Schlepper ihr Eigentum ist !</p><p></p><p>Gruß</p><p>Christoph</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="hh, post: 356306, member: 13072"] Hallo Johannes, natürlich weiß ich das die Zulassungsbescheinigung Teil I etwas anderes ist als die Zulassungsbescheinigung Teil II ! Die Zulassungsbescheinigung Teil II entspricht doch (auch deiner Ansicht) dem ehemaligen Brief ! Früher stand in keinem Brief ""Der Inhaber des KFZ-Briefs wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen". Deine Aussage kann ich nicht verstehen und ist auch falsch ! [B]Ein Besitzer ist kein Eigentümer !!![/B] Unabhängig davon, meine Aussage das die Zulassungsbescheinigung Teil II kein Eigentümernachweis darstellt ist (und war) richtig ! Heike sollte sich (um rechtlich weitestgehend abgesichert zu sein) eine schriftliche Bestätigung ihres Freundes geben lassen das der Schlepper ihr Eigentum ist ! Gruß Christoph [/QUOTE]
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