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Grünes Kennzeichen und Haltertrennung?
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<blockquote data-quote="hh" data-source="post: 356171" data-attributes="member: 13072"><p>Hallo Heike,</p><p></p><p>du hast vollkommen recht etwas vorsichtig zu sein, man (Frau) weiß nie wie es im Leben mal gehen kann !</p><p>In dem Antrag für die grüne Nummer muss in aller Regel ein Fahrzeughalter eingetragen werden ! Diese Eintragung in der Zulassungsbescheinigung gilt als Anscheinsbeweis für die Halterschaft und die Eigentümerschaft. </p><p>Du solltest dir auf jeden Fall die Abweichung des Fahrzeughalters vom Eigentümer von deinem neuen Freund schriftlich bescheinigen lassen (sprich, er soll dir einfach separat schriftlich bestätigen das der Schlepper sich in deinem Eigentum befindet).</p><p>Daneben sollte sich die Zulassungsbescheinigung Teil II und der Kaufvertrag des Schleppers in deinem Besitz finden, mit diesen Sachen bist du dann auf der absolut sicheren Seite !</p><p></p><p>Gruß</p><p>Christoph</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="hh, post: 356171, member: 13072"] Hallo Heike, du hast vollkommen recht etwas vorsichtig zu sein, man (Frau) weiß nie wie es im Leben mal gehen kann ! In dem Antrag für die grüne Nummer muss in aller Regel ein Fahrzeughalter eingetragen werden ! Diese Eintragung in der Zulassungsbescheinigung gilt als Anscheinsbeweis für die Halterschaft und die Eigentümerschaft. Du solltest dir auf jeden Fall die Abweichung des Fahrzeughalters vom Eigentümer von deinem neuen Freund schriftlich bescheinigen lassen (sprich, er soll dir einfach separat schriftlich bestätigen das der Schlepper sich in deinem Eigentum befindet). Daneben sollte sich die Zulassungsbescheinigung Teil II und der Kaufvertrag des Schleppers in deinem Besitz finden, mit diesen Sachen bist du dann auf der absolut sicheren Seite ! Gruß Christoph [/QUOTE]
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