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Grünes Kennzeichen und Haltertrennung?
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<blockquote data-quote="Marlenchen" data-source="post: 356038" data-attributes="member: 14971"><p>Hallo,</p><p>das Thema grünes Kennzeichen wurde hier ja schon lang diskutiert, daher will ich da nichts in Detail gehen. Habe aber eine spezielle Frage.</p><p></p><p>Ich habe bei meinem Finanzamt angerufen, ob ich den Trecker mit grün anmelden kann. Es kam die Antwort: Nur wenn eine landwirtschaftliche Hofkennung vorliegt, sprich, jemand muss als Landwirt eingetragen sein.</p><p></p><p>So, ich selbst habe keine Kennung, da ich nicht bei der Landwirtschaftskammer geführt werde. Also kann ich mit einer eigenen Nummer nicht beim Finanzamt auflaufen.</p><p></p><p>Ich betreibe allerdings eine Tierzucht, auf dem Gelände eines eingetragenen Hofes (Lebensgefährte). Die Zucht und das Gewerbe läuft auf meinem Namen. Für diese Zucht haben wir den Trecker gekauft, der auf dem Hof eingesetzt wird. Mein Freund hat auch einige Tiere im Eigentum, also eine Art Zuchtgemeinschaft. </p><p></p><p>Frage: Gibt es eine Art Haltertrennung zwischen Hof-Nr und eingetragenen Halter? Kann ich mich als Halter bei der Zulassung im Brief eintragen lassen, aber die Nr. vom Hof angeben, wo der Trecker ja landwirtschaftlich im Einsatz ist, um so eine grüne Nr. zu bekommen?</p><p></p><p>Neben dem Trecker sind landwirtschaftliche Geräte vorhanden. Der Hof selbst erfüllt die Anforderungen an das grüne Kennzeichen, ich in Person aber nicht.....</p><p>Will aus Eigentumsverhältnissen nicht den Freund als Halter im Brief stehen lassen - man weiß ja nie.... </p><p>Werde auch noch mal beim Finanzamt nachfragen, aber vielleicht hat hier schon jemand Erfahrung damit. Danke</p><p>Heike</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Marlenchen, post: 356038, member: 14971"] Hallo, das Thema grünes Kennzeichen wurde hier ja schon lang diskutiert, daher will ich da nichts in Detail gehen. Habe aber eine spezielle Frage. Ich habe bei meinem Finanzamt angerufen, ob ich den Trecker mit grün anmelden kann. Es kam die Antwort: Nur wenn eine landwirtschaftliche Hofkennung vorliegt, sprich, jemand muss als Landwirt eingetragen sein. So, ich selbst habe keine Kennung, da ich nicht bei der Landwirtschaftskammer geführt werde. Also kann ich mit einer eigenen Nummer nicht beim Finanzamt auflaufen. Ich betreibe allerdings eine Tierzucht, auf dem Gelände eines eingetragenen Hofes (Lebensgefährte). Die Zucht und das Gewerbe läuft auf meinem Namen. Für diese Zucht haben wir den Trecker gekauft, der auf dem Hof eingesetzt wird. Mein Freund hat auch einige Tiere im Eigentum, also eine Art Zuchtgemeinschaft. Frage: Gibt es eine Art Haltertrennung zwischen Hof-Nr und eingetragenen Halter? Kann ich mich als Halter bei der Zulassung im Brief eintragen lassen, aber die Nr. vom Hof angeben, wo der Trecker ja landwirtschaftlich im Einsatz ist, um so eine grüne Nr. zu bekommen? Neben dem Trecker sind landwirtschaftliche Geräte vorhanden. Der Hof selbst erfüllt die Anforderungen an das grüne Kennzeichen, ich in Person aber nicht..... Will aus Eigentumsverhältnissen nicht den Freund als Halter im Brief stehen lassen - man weiß ja nie.... Werde auch noch mal beim Finanzamt nachfragen, aber vielleicht hat hier schon jemand Erfahrung damit. Danke Heike [/QUOTE]
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Wenn es draußen regnet, was ist dann eine sinnvolle Sache, die man mitnehmen sollte, bevor man das Haus verlässt?
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