D 4005 Größe der Kennzeichen

Diskutiere Größe der Kennzeichen im Forum D05-Serie im Bereich Deutz / Deutz-Fahr Schlepper - Hallo zusammen, der D4005 hat nun TÜV und die Versicherung ist auch gefunden. Da ich mir mein Wunschkennzeichen vorab online bestellen will und...
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4005ERH

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Hallo zusammen,

der D4005 hat nun TÜV und die Versicherung ist auch gefunden.

Da ich mir mein Wunschkennzeichen vorab online bestellen will und die vom Vorbesitzer nicht habe, wie groß sind die Kennzeichen vorne und hinten?

Viele Grüße
 
Knatterfritze

Knatterfritze

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Hi 4005ERH,

ich selbst wähle immer die Sondergröße 240x135.
Das ist eigentlich ein Motorradkennzeichen aber mit Freigabe für Schlepper, so habe ich meinen F1M414, meinen F1L514 und meinen Lanz D2216 angemeldet.

Für meinen D5006 steht die Wiederanmeldung noch an und auch dort werde ich wohl diese Größe nehmen. Die Standardgröße wäre 250x135. Beides zweizeilig.

Ich hoffe, das hat dir etwas geholfen.
Grüße André
 
W

williebor

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Es gibt einzeilige und zweizeilige Kennzeichen.
Für einen D4005 beiten sich zweizeilige Kennzeichen an.
Die gibt es in groß (LKW) und klein (z.B. 125er Roller/Motorrad, Autos mit Ami-Kennzeichenmulde). Das kleine ist m.E. das richtige (im Sinne von üblich - alles andere sieht irgendwie scheiße aus).
Zu den Maßen habe ich im Hinterkopf, dass in den ganzen Vorschriften die Maximalmaße genannt werden. Da würde ich also nicht unbedingt auf den Millimeter achten, solange alles drauf passt.


Google hat mit (z.B.) das verraten - da ist die Rede von 130mm, statt den von @Knatterfritze genannten 135mm.

"Bei land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern - kurz gesagt Traktoren - werden ausschließlich verkleinerte, zweizeilige Kennzeichen zugeteilt. Diese sind in den Größen 240 x 130 und 255 x 130 mm erhältlich."
 
Knatterfritze

Knatterfritze

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Ich kann willibor nur zustimmen. Die Standardmaße findest du in seinem Post. Das von mir angegebene Maß von 250x135 ist falsch, die Größe 240x135 allerdings existiert und wird durchweg von mir und allen meinen Bekannten genutzt.

Trotzdem hat williebor recht, wenn er auf die regulären Größen verweist. Denn nur diese sind schließlich für Schlepper vorgesehen und sorgen bei der Zulassungsstelle bei einem ggf. nicht ganz so geschulten Mitarbeiter eben nicht für Fragezeichen im Gesicht (ist mir bei meinen schon einmal passiert).

Viele Grüße
 
Maxthomas2001

Maxthomas2001

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Hallo,
ich würde erst mal die Zulassungsstelle kontaktieren, welche Kennzeichen möglich sind.
Bei mir haben sie auf die Größe 255 x 130 bestanden, weil Saison.
Nicht, dass du dir die falschen Pressen lässt.
Grüße, Thomas
 
K

Kobold 514

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Richtig, zuerst die Zulassungsstelle fragen.
Die haben teilweise ganz witzige Vorgaben, im Nachbarkreis kann das ganz anders sein.

Gruß Reinhard
 
D

deutzmarc

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Moin

Wenn sich mittlerweile nichts geändert haben sollte, sind für Zugmaschinen und LOF Zugmaschinen bis 40Km/h kleine Kennzeichen zuzuteilen, egal ob schwarz oder grün.

Hier die alte Fassung der STVZO

,,Anlage 4 (zu § 10 Abs. 2, § 16 Abs. 5, § 17 Abs. 2, § 19 Abs. 1 Nr. 3) Ausgestaltung der Kennzeichen hat geschrieben:1. Abmessungen
Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm
b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
c) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn diese mit einem Geschwindigkeitsschild für die betreffende Geschwindigkeit gekennzeichnet sind, zuzuteilen.´´

Heute in der FZV sieht das so aus:

,,Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 12 Absatz 6 Nummer 1 zugeteilt werden.´´
Anlage 4 FZV - Einzelnorm

Und dann wirds zäh::S
,,...bei einem Fahrzeug nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 sowie bei einem Fahrzeug, das nach den Baumerkmalen seines Fahrgestells einem Fahrzeug nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 gleichzusetzen ist, den Anforderungen des Anhangs XIX der Delegierten Verordnung (EU) 2015/208 der Kommission vom 8. Dezember 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen (ABl. L 42 vom 17.2.2015, S. 1; L 278 vom 14.10.2016, S. 52), in der jeweils geltenden Fassung,...´´
§ 12 FZV Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen 3) Fahrzeug-Zulassungsverordnung

LG Marc
 
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Thema: Größe der Kennzeichen

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