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<blockquote data-quote="-Jan-" data-source="post: 353058" data-attributes="member: 13782"><p>Hallo Michael,</p><p>geändert wurde an den Bestimmungen seit ihrem Bestehen zum 01.01.2002 meines Wissens nichts Wesentliches diesbezüglich. Mein Text mag insofern etwas missverständlich sein, weil ich von der <em>ersten Hälfte der Gewährleistungszeit</em> schrieb. Dies war auf den Satz zuvor bezogen (Verkürzung auf ein Jahr). Unmissverständlicher wäre gewesen, gleich von grundsätzlich sechs Monaten zu schreiben.</p><p></p><p>Weniger würde ich mich auf den Begriff des Vollkaufmannes abstützen. Das deutsche Schuldrecht definiert die beiden Parteien des Verbrauchsgüterkaufes im Wesentlichen als Verbraucher und Unternehmer gem. §§ 13 und 14 BGB. So kann ein Haftungs- bzw. Gewährleistungsausschluss z.B. auch dann als unwirksam erklärt werden, wenn dem Verkäufer bezogen auf den jeweiligen Kaufvertrag nachgewiesen werden kann, dass er die Ware planmäßig und dauerhaft gegen Entgelt anbietet. Hierzu gibt es zahlreiche Urteile von Landesgerichten, die sich allerdings auch nicht selten widersprechen. </p><p></p><p>Gruß</p><p>Jan</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="-Jan-, post: 353058, member: 13782"] Hallo Michael, geändert wurde an den Bestimmungen seit ihrem Bestehen zum 01.01.2002 meines Wissens nichts Wesentliches diesbezüglich. Mein Text mag insofern etwas missverständlich sein, weil ich von der [i]ersten Hälfte der Gewährleistungszeit[/i] schrieb. Dies war auf den Satz zuvor bezogen (Verkürzung auf ein Jahr). Unmissverständlicher wäre gewesen, gleich von grundsätzlich sechs Monaten zu schreiben. Weniger würde ich mich auf den Begriff des Vollkaufmannes abstützen. Das deutsche Schuldrecht definiert die beiden Parteien des Verbrauchsgüterkaufes im Wesentlichen als Verbraucher und Unternehmer gem. §§ 13 und 14 BGB. So kann ein Haftungs- bzw. Gewährleistungsausschluss z.B. auch dann als unwirksam erklärt werden, wenn dem Verkäufer bezogen auf den jeweiligen Kaufvertrag nachgewiesen werden kann, dass er die Ware planmäßig und dauerhaft gegen Entgelt anbietet. Hierzu gibt es zahlreiche Urteile von Landesgerichten, die sich allerdings auch nicht selten widersprechen. Gruß Jan [/QUOTE]
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