Führerschein B und BE

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Herby9010

Herby9010

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Hallo Rüdiger,
kann es sein das du in deinem 2 Beispiel zum B und BE Schein einen Fehler hast?
Da die Leermasse des Anhängers unterhalb der zgM des Kfz liegt und gleichzeitig die zGM der Kombination 3500 kg nicht übersteigt, reicht hier die Klasse B.

Müsste es nicht heißen der Leermasse des Kfz und nicht zgM ???
Weil sonst würde es dem hier
Die Fahrerlaubnisklasse B berechtigt zum Führen von Kfz mit einer zGM von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Ein Anhänger mit nicht mehr als 750 kg zGM oder mit einer zGM bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges sofern die zGM der Kombination 3500 kg nicht übersteigt ist eingeschlossen.
wiedersprechen.

Auch das hier scheint mir nicht ganz korrekt:

In der Fahrerlaubnisklasse BE dürfen fahrerlaubnisrechtlich unbegrenzt schwere Anhänger mitgeführt werden. Nur die StVZO schreibt bei Pkw vor, dass die gezogene Anhängelast die zGM des ziehenden Kfz nicht übersteigen darf. Das tatsächliche Gesamtgewicht darf in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen, so dass sich rechnerisch eine Obergrenze von 7000 kg ergibt.

Ich hatte z.B. bis letztes Jahr einen Iveco Daily 3.0 HPT mit einer Leermasse von 2500 kg. Dieser war als LKW mit einem zgM von 3500 kg eingetragen und hatte auf Grund eines technischen Umbaus der Bremsen eine zul. Anhängelast von 4000 kg. Da ja die zgM eines Anhängers bei Klasse BE nicht eingeschränkt ist, dürfte diese Variante ja trotz einer Gesamtmasse des Zuges von mehr als 7000kg mit dem BE gefahren werden.

Sehe ich das richtig ??? Bedingt durch die Zulassung des Zugfahrzeuges als LKW ???

Ich interessiere mich im Moment sehr dafür, weil meine Tochter gerade den BE - Schein macht und weil ich gerne Wissen möchte was sie nun wirklich und unter welchen Bedingungen fahren darf.
Gruß
Herby
 
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Thema: Führerschein B und BE

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