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<blockquote data-quote="doppelfischkopp" data-source="post: 506586" data-attributes="member: 20380"><p>Ein paar Ergänzungen zur Liste von Fabian:</p><p></p><p>- ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) vom Anhänger besitzen und laut Gesetz auch immer in der Tasche haben.</p><p>Richtig spitzfindig wäre es eine BE. Da der Autoanhänger zugelassen ist, hat er eine Typgenehmigung oder eine ABE, mit der man eine BE erhalten könnte. Das wird aber kaum erforderlich sein, weil es ja Papiere zum Anhänger gibt, die beweisen, daß er den Vorschriften genügt.</p><p></p><p>- Name des Besitzers am Anhänger</p><p></p><p>Wo steht das? Bei zulassungsfreien SAM ist das so, aber bei Anhängern mit Folgekennzeichen?</p><p></p><p>- Haftpflichtversicherung muss das mit abdecken (vorher klären!)</p><p>Solange der Anhänger angekuppelt ist, ist er über die Zugmaschine versichert. Es kann natürlich nicht Schaden, wenn die Haftpflicht auch allgemein zulassungsfreie Fahrzeuge umfaßt.</p><p></p><p>- zugelassene und eingetragene Kugelkupplung am Fahrzeug. Nicht an der Ackerschiene befestigt!</p><p><strong>Das ist der Knackpunkt.</strong> Normalerweise haben Traktoren keine zugelassenen Kugelkopfkupplungen. Eine zugelassene Kugel auf der Ackerschiene reicht leider nicht (eine Ausnahme wäre vielleicht, wenn der Holder vor BJ 1954 ist). Wenn das legal sein soll, muß mit dem TÜV oder der LaMa-Werkstatt eine Lösung gesucht werden.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="doppelfischkopp, post: 506586, member: 20380"] Ein paar Ergänzungen zur Liste von Fabian: - ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) vom Anhänger besitzen und laut Gesetz auch immer in der Tasche haben. Richtig spitzfindig wäre es eine BE. Da der Autoanhänger zugelassen ist, hat er eine Typgenehmigung oder eine ABE, mit der man eine BE erhalten könnte. Das wird aber kaum erforderlich sein, weil es ja Papiere zum Anhänger gibt, die beweisen, daß er den Vorschriften genügt. - Name des Besitzers am Anhänger Wo steht das? Bei zulassungsfreien SAM ist das so, aber bei Anhängern mit Folgekennzeichen? - Haftpflichtversicherung muss das mit abdecken (vorher klären!) Solange der Anhänger angekuppelt ist, ist er über die Zugmaschine versichert. Es kann natürlich nicht Schaden, wenn die Haftpflicht auch allgemein zulassungsfreie Fahrzeuge umfaßt. - zugelassene und eingetragene Kugelkupplung am Fahrzeug. Nicht an der Ackerschiene befestigt! [b]Das ist der Knackpunkt.[/b] Normalerweise haben Traktoren keine zugelassenen Kugelkopfkupplungen. Eine zugelassene Kugel auf der Ackerschiene reicht leider nicht (eine Ausnahme wäre vielleicht, wenn der Holder vor BJ 1954 ist). Wenn das legal sein soll, muß mit dem TÜV oder der LaMa-Werkstatt eine Lösung gesucht werden. [/QUOTE]
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