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<blockquote data-quote="Meiko" data-source="post: 20143" data-attributes="member: 29"><p>Hallo Deutzi,</p><p></p><p>Meines wissens ist das Baurecht Ländersache und wird dann auch noch durch die jeweiligen Landkreise unterschiedlich gehandhabt.</p><p></p><p>Was Du mit dem Ackerland verbindest, bezieht sich meist auf Tierhaltung und Lagerung Landwirtschaftlicher Erzeugnisse, aber nicht auf Maschinenhallen.</p><p></p><p>In Niedersachsen sieht das so aus: Landwirtschaftlichen Betrieben ist die baugenehmigungsfreie Errichtung von Gebäuden im Aussenbereich (ausserhalb Bebauungsplan/geschlossene Ortschaft) zur vorübergehenden Tierhaltung (Weideschuppen) und zur Vorübergehenden Lagerung Landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Stroh-Unterstand, Sialagemiete) erlaubt. Hierbei müssen je nach Landkreis unterschiedliche Maximalmaße unterschritten bleiben, z.B. die Firsthöhe, wobei bei der Grundfläche wiederum Tierrecht vor Baurecht geht. Dann verlangen einige Kommunen auch noch eine "sich in das Landschaftsbild integrierende Bauweise", d.h. man darf da nicht mit glänzenden Trapezblechen Verkleiden, sondern muß z.B. eine Holzfassade erstellen.</p><p></p><p>Du kannst noch so viel vorab Fragen, es kann Dir hinterher trotzdem passieren das Du noch was ändern oder gar wieder abbauen mußt.</p><p></p><p>Wenn Du im Dorf keine Feinde hast bzw. die Nachbarn zum Richtfest einlädst, dann kanst Du sicher einfach bauen. Wenn Du dabei die Maßgrenzen einhältst, kannst Du zur Not hinterher eine Baugenehmigung im Bestandsschutz zum überhöhten Kostenbeitrag bekommen (d.h. kleine Strafe, aber nicht abreißen). Die Maßgrenzen wissen oft die örtlichen Baustoffhändler die mit Carports und Garten-Blockhäusern handeln, denn die sind meistens Baugenehmigungsfrei da sie innerhalb der Maßgrenzen liegen.</p><p></p><p>Gruß</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Meiko, post: 20143, member: 29"] Hallo Deutzi, Meines wissens ist das Baurecht Ländersache und wird dann auch noch durch die jeweiligen Landkreise unterschiedlich gehandhabt. Was Du mit dem Ackerland verbindest, bezieht sich meist auf Tierhaltung und Lagerung Landwirtschaftlicher Erzeugnisse, aber nicht auf Maschinenhallen. In Niedersachsen sieht das so aus: Landwirtschaftlichen Betrieben ist die baugenehmigungsfreie Errichtung von Gebäuden im Aussenbereich (ausserhalb Bebauungsplan/geschlossene Ortschaft) zur vorübergehenden Tierhaltung (Weideschuppen) und zur Vorübergehenden Lagerung Landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Stroh-Unterstand, Sialagemiete) erlaubt. Hierbei müssen je nach Landkreis unterschiedliche Maximalmaße unterschritten bleiben, z.B. die Firsthöhe, wobei bei der Grundfläche wiederum Tierrecht vor Baurecht geht. Dann verlangen einige Kommunen auch noch eine "sich in das Landschaftsbild integrierende Bauweise", d.h. man darf da nicht mit glänzenden Trapezblechen Verkleiden, sondern muß z.B. eine Holzfassade erstellen. Du kannst noch so viel vorab Fragen, es kann Dir hinterher trotzdem passieren das Du noch was ändern oder gar wieder abbauen mußt. Wenn Du im Dorf keine Feinde hast bzw. die Nachbarn zum Richtfest einlädst, dann kanst Du sicher einfach bauen. Wenn Du dabei die Maßgrenzen einhältst, kannst Du zur Not hinterher eine Baugenehmigung im Bestandsschutz zum überhöhten Kostenbeitrag bekommen (d.h. kleine Strafe, aber nicht abreißen). Die Maßgrenzen wissen oft die örtlichen Baustoffhändler die mit Carports und Garten-Blockhäusern handeln, denn die sind meistens Baugenehmigungsfrei da sie innerhalb der Maßgrenzen liegen. Gruß [/QUOTE]
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