Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Thema erstellen
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Medienkommentare
Neueste Aktivitäten
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Foren
Deutz Community
TÜV, Versicherung und Vorschriften
Fahrt zum TÜV
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="schmucki" data-source="post: 473548" data-attributes="member: 1099"><p>Hallo Simon</p><p>Zitat:"</p><p>Aber zum Thema Schleppen, der Trecker ist ja dann Anhänger und mit dem Zugfahrzeug versichert <img src="http://www.deutzforum.de/wcf/images/smilies/biggrin.png" alt="" class="fr-fic fr-dii fr-draggable " style="" />"</p><p></p><p></p><p>F<em>ahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als </em><em>Kfz</em><em> bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden.</em><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__33.html" target="_blank">§ 33 StVZO</a></p><p></p><p>Sattel das Pferd doch andersrum auf. Geh zum Straßenverkehrsamt, und hol dir eine Fahrbescheinigung, und die neuen noch ungestempelten Kennzeichen, fahr mit dem Trecker zum TüV, und geh mit dem Prüfbericht wieder zum Amt und lass die Stempel drauf pappen.</p><p></p><p>gruß schmucki</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="schmucki, post: 473548, member: 1099"] Hallo Simon Zitat:" Aber zum Thema Schleppen, der Trecker ist ja dann Anhänger und mit dem Zugfahrzeug versichert [img]http://www.deutzforum.de/wcf/images/smilies/biggrin.png[/img]" F[i]ahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als [/i][i]Kfz[/i][i] bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden.[/i][url='https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__33.html']§ 33 StVZO[/url] Sattel das Pferd doch andersrum auf. Geh zum Straßenverkehrsamt, und hol dir eine Fahrbescheinigung, und die neuen noch ungestempelten Kennzeichen, fahr mit dem Trecker zum TüV, und geh mit dem Prüfbericht wieder zum Amt und lass die Stempel drauf pappen. gruß schmucki [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Authentifizierung
Was ist die übliche Farbe des Himmels an einem klaren Tag?
Antworten
Foren
Deutz Community
TÜV, Versicherung und Vorschriften
Fahrt zum TÜV
Oben