F1L 612/53 F1L612/4 kein TüV, keine Papiere

Diskutiere F1L612/4 kein TüV, keine Papiere im Forum FL 612 Baureihe im Bereich Deutz / Deutz-Fahr Schlepper - Hallo liebes Forum Manchmal geht es mit einem neuen (alten) Trecker schneller, ala man vorstellt. Bin soeben stolzer Besitzer eines bereits gut...
Deutz Kai

Deutz Kai

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Guten Morgen,

Das geht auch ohne Kaufvertrag und ohne Eidesstattliche Erklärung vom Vorbesitzer.

Die Zulassungsstelle prüft anstatt dessen, ob das Fahrzeug als gestohlen oder sonst irgendwie vermisst gemeldet wurde. Ist dies nicht der Fall, kann die Zulassungsstelle mitsamt der von einer Prüforganisation bereitgestellten Daten über das Fahrzeug neue Papiere ausstellen.

Friedrich
Hallo Friedrich,
das geht bei uns eben nicht,
Unsere örtliche Zulassungsstelle verweigert die Zulassung da ich zwar der Eigentümer, aber nicht der Verfügungsberechtigte bin. Ich soll nachweisen wer die Papiere zuletzt besessen hat bzw. verloren hat. Vorher geht da Gar nichts.
Hier mal ein Auszug des Schreibens der Zulassungsstelle.


Mit E-Mail vom 04.01.2022 haben Sie mitgeteilt, dass Sie einen alten Traktor erworben hätten, für den Ihnen keine Fahrzeugpapiere vorliegen.

Sie haben einen Kaufvertrag vom 05.02.2021 vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass Sie den Traktor von einem Herrn xxxxxxxxxx erworben hätten. Im Kaufvertrag wurde angegeben, dass die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) nicht übergeben wurden. In Ihrer E-Mail vom 11.01.2022 bestätigen Sie zudem, dass auch der Vorbesitzer Herr xxxxxxxxx nicht im Besitz der Fahrzeugpapiere gewesen sei.

Die Teamleiterin, Frau xxxxxxx, hat Ihnen bereits das Prozedere bezüglich der Ersatzausstellung erläutert. Ich führe diese aber nochmals umfangreicher für Sie aus:

Für Ihr Fahrzeug ist ein Fahrzeugbrief (ZB Teil II) i. S. d. § 12 FZV auszustellen. Mit dem Antrag auf Ausfertigung einer ZB Teil II ist gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 FZV der Zulassungsbehörde die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nachzuweisen.

Die Zulassungsbehörde darf denjenigen als verfügungsberechtigt ansehen, der sich durch die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB Teil II/ Fahrzeugbrief) ausweist. Kann die ZB Teil II nicht vorgelegt werden, muss der Antragssteller seine Verfügungsberechtigung durch ähnliche Beweismittel darlegen.

Vgl. Kirchner, § 12 FZV Rn. 2

Diese wäre beispielsweise möglich, wenn Sie zum letztmaligen eingetragenen Halter eine nachvollziehbare Kette (z. B. durch Vorlage von Kaufverträgen) herstellen können.

Sinn und Zweck des § 12 FZV ist es deshalb auch, zu verhindern, dass einer nicht verfügungsberechtigten Person eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt wird. Würde eine Zulassungsbehörde einem Antragssteller eine Zulassungsbescheinigung ausstellen obwohl sich den zuständigen Bediensteten der Zulassungsbehörde Bedenken gegen die tatsächliche Berechtigung des Antragsstellers aufdrängen, würde sie sogar Amtspflichten verletzen.
vgl. OLG Hamm, B. v. 501.1996 – 11 W 80/95 – juris; OLG Celle, U. v. 6. 5. 1953 – 3 U 27/53, NJW 1953, 1355

Die Zulassungsbehörde entscheidet weder über privatrechtliche Ansprüche noch überprüft sie Eigentum und Besitz an einem Fahrzeug. Sie überlässt es vielmehr den Beteiligten, die geltend gemachten Ansprüche vor den ordentlichen Gerichten auszutragen. Ist aber die Verfügungsberechtigung an einem Fahrzeug strittig, so kann bis zur Klärung keine Zulassungsbescheinigung ausgestellt werden.
Vgl. VG Augsburg, U.v. 7.7.2015 – 3 K 15.383 – juris

Es liegt nun also in Ihrer Verantwortung die Verfügungsberechtigung für das Fahrzeug nachzuweisen.

Die Namen habe ich entfernt.

LG Kai
 
W

Werder014

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Moin,
das kann ich leider bestätigen, so wurde mir das letztes Jahr auch erklärt.

Grüße
Henrik
 
F

FahrM66Tfan

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Guten Tag,

Könnte sein das das Problem darin liegt, dass Ihr Beide der Zulassungsstelle einen Kaufvertrag vorgelegt habt? Ich kenne das eben so, dass man zur Zula geht und nichts vorlegt außer das Typenschild vom Fahrzeug und Unterlagen einer Prüfstelle über das Fahrzeug.

Verwunderte Grüsse

Friedrich
 
Deutz45nullfuenf

Deutz45nullfuenf

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Wenn man die alten Papiere nicht vorlegt?? Wie soll das gehen. Dann kann ich ja jedes Fahrzeug das an der Strasse steht ummelden.
 
F

FahrM66Tfan

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Welche Papiere soll man denn vorlegen, wenn man keine hat ausser die von einer Prüfstelle und das Typenschild?

Nein, das kannst Du nicht. Weil die Zula das ja in einer Fahrzeugaufbietung beim KBA und anderen Behörden abfragt, ob das Fahrzeug als gestohlen gilt oder Jemand Anderer der rechtmässige Eigentümer ist oder das Fahrzeug als verschrottet gilt usw..

Friedrich
 
Lausbua

Lausbua

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Servus miteinander,

Ich schätze mal der Unterschied ist einfach der, dass Kai im Kaufvertrag dokumentiert hat, dass weder er noch der Vorbesitzer den Brief besessen haben. Da kann die Behörde nicht drüber weggehen. Haben sie ja geschrieben. Das leuchtet mir auch ein.

Steht nichts im Kaufvertrag, geht die Behörde wohl davon aus dass der Vorbesitzer der Verfügungsberechtigte (Eigentümer) war und somit das Fahrzeug auch rechtmäßig verkaufen konnte. Somit kann sie das Aufgebotsverfahren starten. "Glück" gehabt bzw. der Ehrliche ist der Dumme (soll nicht heißen, dass die anderen unehrlich sind...)

Hier steht auch was dazu (link)


LG Emanuel
 
Deutz Kai

Deutz Kai

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Hallo,
ja genau Emanuel, leider habe ich den Fehler gemacht in den Kaufvertrag rein zuschreiben, das keine Papiere vorhanden sind. Hätte ich geschrieben, mit Papiere und angegeben ich hätte sie verloren, wäre das kein Problem gewesen.
Ich hatte erst keinen Kaufvertrag. Den hat aber die Zulassungsstelle gefordert. Da ich noch Kontakt zum Verkäufer hatte, war das kein Problem. Doch leider war ich zu ehrlich. Das hat man nun davon. Hab das Problem aber jetzt anders gelöst.
Es liegt mit Sicherheit auch im Ermessen der Zulassungsstelle wie so etwas gehandhabt wird.
Ich kann nur empfehlen einen ordentlichen Kaufvertrag und eine Eidesstattliche Erklärung vom Vorbesitzer das er die Papiere verloren hat. Ob das dann so ist, ist eine andere Geschichte.
Und noch einmal zum Thema Schrott.
Was einmal offiziell in der Verwertung war, kann lt Zulassungsstelle nie wieder eine Straßenzulassung bekommen. Armes Deutschland.

Grüße Kai
 
F

FahrM66Tfan

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Guten Morgen,

Warum die Zulassungstelle einen Kaufvertrag forderte ist mir schleierhaft. Könnte wirklich an den jeweiligen Mitarbeitern liegen. Selbst wenn man angibt man habe keinen Kaufvertrag abgeschlossen, weil man das Fahrzeug irgendwo in Deutschland abgestellt auf einem Parkplatz gefunden hat, müssen die den Weg der Aufbietung des Fahrzeugs in die Wege leiten. Dafür wurde die Prozedur erfunden. Das hat bei mir schon zweimal genau so wunderbar funktioniert. :)

Ja, dass mit den zur Verwertung freigegebenen Fahrzeugen hat mich auch schockiert. Aber das hat wieder wirtschaftliche und politische Gründe.

Darauf erst mal einen heißen Kaffee.

Friedrich
 
Thema: F1L612/4 kein TüV, keine Papiere
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