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<blockquote data-quote="GTfan" data-source="post: 491592" data-attributes="member: 9886"><p>Das kann ich so nicht bestätigen.</p><p>Mittlerweile fordert der TÜV kein drehbares Zugmaul mehr, ein drehbares Zugmaul muss sich aber auch drehen lassen, das müsste ein sorgfältiger Prüfer auch kontrollieren.</p><p></p><p>Gleichzeitig gab es ein Stichdatum, ab dem neu zugelassene Schlepper ein drehbares Zugmaul haben mussten, irgendwann danach forderte die Berufsgenossenschaft dann auch ein drehbares Zugmaul an jedem in einem BG-Betrieb eingesetzten Schlepper. Leider fehlen mir die Jahreszahlen dazu. Die Grenze bei den Neuzulassungen muss jedoch in der ersten Hälfte der 1950er Jahre liegen.</p><p>Schlepper, die bis heute ein originales starres Zugmaul besitzen sind da irgendwie durchgerutscht und waren möglicherweise schon nicht mehr aktiv im Einsatz, als die Regelung kam.</p><p></p><p>mfG</p><p>Fabian</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="GTfan, post: 491592, member: 9886"] Das kann ich so nicht bestätigen. Mittlerweile fordert der TÜV kein drehbares Zugmaul mehr, ein drehbares Zugmaul muss sich aber auch drehen lassen, das müsste ein sorgfältiger Prüfer auch kontrollieren. Gleichzeitig gab es ein Stichdatum, ab dem neu zugelassene Schlepper ein drehbares Zugmaul haben mussten, irgendwann danach forderte die Berufsgenossenschaft dann auch ein drehbares Zugmaul an jedem in einem BG-Betrieb eingesetzten Schlepper. Leider fehlen mir die Jahreszahlen dazu. Die Grenze bei den Neuzulassungen muss jedoch in der ersten Hälfte der 1950er Jahre liegen. Schlepper, die bis heute ein originales starres Zugmaul besitzen sind da irgendwie durchgerutscht und waren möglicherweise schon nicht mehr aktiv im Einsatz, als die Regelung kam. mfG Fabian [/QUOTE]
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