Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Thema erstellen
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Medienkommentare
Neueste Aktivitäten
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Foren
Deutz Ecke
Deutz / Deutz-Fahr Schlepper
FL 514 Baureihe
F1L514 Zugmaul nachbauen
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="Normag NG15" data-source="post: 491585" data-attributes="member: 4473"><p>Hallo Andreas,</p><p></p><p>nur mal so zwishendurch als Anmerkung, was allerdings auch nichts heißen muss.</p><p></p><p>Wir hatten im Jahr 2001 bei einem "Dorf-TÜV" einen jungen TÜV-Prüfer dabei, der meinem Normag NG15 Bj. 1951 bei der Wiederzulassung nach § 21 STVZO, die Anhängerkupplung nur zu Rangierzwecken abnehmen wollte. Ich hätte TÜV bekommen, den Trecker aber weiterhin, wegen des angeblich nicht TÜV-konformen Durchsteckbolzens in der Anhängerkupplung, nicht als vollwertige Zugmaschine benutzen dürfen. Der sogenannte "Durchsteckbolzen (Durchmesser 32 mm) zur Befestigung des Anhängers" (so der richtige Ausdruck im alten originalenPappbrief) wäre angeblich nicht TÜV-konform, da nicht drehbar. Nach einiger Diskussion meinerseits, dass Opa und Vater, schon so gefahren sind und der Trecker früher immer TÜV bekommen hätte, wurde der "Gott sei Dank" anwesende ältere TÜV-Kollege zu Rat gezogen. Klare Aussage des "Alten": Schau in die Papiere. Dort steht drinn: "LOF Zugmaschine Ackerschlepper", und wie soll die Zugmaschine was ziehen ohne Anhängerkupplung mittels eines Durchsteckbolzens. Eine Umrüstung auf ein drehbares Zugmaul hat es aus technischen Gründen bei den meisten älteren Treckern nicht gegeben. Ergebnis: § 21 STVZO bestanden mit Eintragung der Anhängerkupplung mittels Durchsteckbolzen in die Zulassungsbescheinigung I</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Normag NG15, post: 491585, member: 4473"] Hallo Andreas, nur mal so zwishendurch als Anmerkung, was allerdings auch nichts heißen muss. Wir hatten im Jahr 2001 bei einem "Dorf-TÜV" einen jungen TÜV-Prüfer dabei, der meinem Normag NG15 Bj. 1951 bei der Wiederzulassung nach § 21 STVZO, die Anhängerkupplung nur zu Rangierzwecken abnehmen wollte. Ich hätte TÜV bekommen, den Trecker aber weiterhin, wegen des angeblich nicht TÜV-konformen Durchsteckbolzens in der Anhängerkupplung, nicht als vollwertige Zugmaschine benutzen dürfen. Der sogenannte "Durchsteckbolzen (Durchmesser 32 mm) zur Befestigung des Anhängers" (so der richtige Ausdruck im alten originalenPappbrief) wäre angeblich nicht TÜV-konform, da nicht drehbar. Nach einiger Diskussion meinerseits, dass Opa und Vater, schon so gefahren sind und der Trecker früher immer TÜV bekommen hätte, wurde der "Gott sei Dank" anwesende ältere TÜV-Kollege zu Rat gezogen. Klare Aussage des "Alten": Schau in die Papiere. Dort steht drinn: "LOF Zugmaschine Ackerschlepper", und wie soll die Zugmaschine was ziehen ohne Anhängerkupplung mittels eines Durchsteckbolzens. Eine Umrüstung auf ein drehbares Zugmaul hat es aus technischen Gründen bei den meisten älteren Treckern nicht gegeben. Ergebnis: § 21 STVZO bestanden mit Eintragung der Anhängerkupplung mittels Durchsteckbolzen in die Zulassungsbescheinigung I [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Authentifizierung
Wenn es draußen regnet, was ist dann eine sinnvolle Sache, die man mitnehmen sollte, bevor man das Haus verlässt?
Antworten
Foren
Deutz Ecke
Deutz / Deutz-Fahr Schlepper
FL 514 Baureihe
F1L514 Zugmaul nachbauen
Oben